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IW-Kurzbericht Nr. 105 22. Dezember 2025 Stefanie Seele / Holger Schäfer Grundsicherung: Kommunale Jobcenter integrieren seltener in Arbeit

Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft integrieren Hilfeempfänger seltener in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als vergleichbare Jobcenter, die gemeinsam von Arbeitsagentur und Kommune betrieben werden. Damit bestätigen sich Befunde früherer Untersuchungen.

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IW-Kurzbericht 105/2025
IW-Kurzbericht Nr. 105 22. Dezember 2025 Stefanie Seele / Holger Schäfer

Grundsicherung: Kommunale Jobcenter integrieren seltener in Arbeit

Stefanie Seele / Holger Schäfer Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft integrieren Hilfeempfänger seltener in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als vergleichbare Jobcenter, die gemeinsam von Arbeitsagentur und Kommune betrieben werden. Damit bestätigen sich Befunde früherer Untersuchungen.

Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz 4“) im Jahr 2005 hatte der Gesetzgeber auch die Trägerschaft neu geregelt. Zuständig für die Betreuung der Hilfeempfänger sind die zurzeit 404 Jobcenter. Im Regelfall werden diese gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune – Landkreise und kreisfreie Städte – in ursprünglich so genannten „Arbeitsgemeinschaften“ betrieben. Mittlerweile heißt das Modell „gemeinsame Einrichtung“. Abweichend vom Regelfall konnten seinerzeit maximal 69 Kommunen zunächst befristet die Trägerschaft über das Jobcenter in alleiniger Verantwortung übernehmen. Diese Optionskommunen firmieren als „zugelassene kommunale Träger“.

Vorliegende Untersuchungen

Eine Grundidee der zweigeteilten Trägerschaft war, dass sich auf dem Wege der Erprobung das bessere Modell herausstellen kann (Deutscher Bundestag, 2004). Auch deshalb sah der Gesetzgeber eine wissenschaftliche Evaluation vor, die 2008 vorgelegt wurde (Deutscher Bundestag, 2008). Diese Evaluation fokussierte allerdings nicht allein auf die Frage, wer die Integration in Arbeit am besten erfüllt, sondern auf Betreiben der Länder und kommunalen Spitzenverbände auch auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung. Das Ergebnis der Untersuchungen blieb ambivalent. Die Arbeitsgemeinschaften schnitten besser bei der Integration in bedarfsdeckende Beschäftigung ab, die Optionskommunen dagegen bei der Integration in nicht-bedarfsdeckende Beschäftigung.

Boockmann et al. (2015) untersuchten die Frage der Integration in Arbeit mittels eines Propensity-Score-Matchings, das eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Kommunen sicherstellen soll. Die Befunde zeigen, dass Männern in gemeinsamen Einrichtungen häufiger eine Integration in bedarfsdeckende Beschäftigung gelang als in Jobcentern mit kommunaler Trägerschaft. Bei Frauen war dagegen kein signifikanter Unterschied feststellbar.

Ungeachtet der Ergebnisse der gesetzlichen Evaluation wurde das Optionsmodell im Jahr 2012 verfassungsrechtlich abgesichert, entfristet und die maximale Anzahl der kommunalen Träger um 41 Kommunen erweitert. Im Zuge von Gebietsreformen reduzierte sich die Anzahl der kommunalen Träger auf gegenwärtig 104. Die Umwidmung von Arbeitsgemeinschaften in kommunale Träger im Jahr 2012 nutzten Mergele/Weber (2020), um die Integration in Arbeit mittels eines Differenz-von-Differenzen-Ansatzes zu vergleichen.

Demnach hatte sich die Integrationsquote in ungeförderte Beschäftigung bei kommunalen Trägern um rund 10 Prozent verschlechtert. Dabei unterschied sich die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse, in die vermittelt wurde, nicht zwischen den beiden Trägertypen.

Einen Unterschied machten die Autoren vielmehr beim arbeitsmarktpolitischen Ansatz aus. Die kommunalen Träger nutzen häufiger Beschäftigung schaffende Maßnahmen wie seinerzeit die 1-Euro-Jobs, die in der Wirkungsforschung zumindest in der kurzen und mittleren Frist eher durchwachsene Ergebnisse zeigen (Pongratz/Wolff, 2023).  Die Beobachtung lenkt den Blick auf eine mögliche Verletzung des Konnexitätsprinzips: Finanziell verantwortlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rechtskreis SGB II ist der Bund. Die Kommune profitiert aber gegebenenfalls von den Leistungen, die Hilfeempfänger im Rahmen von 1-Euro-Jobs oder ähnlichen Arrangements erbringen.

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Jobcenter-Zahlen mit BA-Daten verknüpft

Nach § 48 a SGB II werden unterschiedliche Kennzahlen – zum Beispiel die Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden oder der Langzeitbeziehenden – für die einzelnen Jobcenter monatlich veröffentlicht. Diese Jobcenter-Kennzahlen wurden für die folgende Auswertung mit Sonderauswertungen aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft. Verwendung fanden zum Beispiel der Arbeitslosenbestand, die Bezugsgröße für die Arbeitslosenquote, der kumulierte Zugang an offenen Stellen, die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sowie die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Leistungsbeziehenden. Vor der Verknüpfung der Arbeitsmarktzahlen mit den Jobcenter-Kennzahlen wurden die Daten von der Kreisebene auf die Jobcenter-Ebene aggregiert. Da Kreise und Jobcenter nicht in jedem Fall trennscharf abgegrenzt sind, waren verschiedene Anpassungen erforderlich. So mussten zum Beispiel die 12 Jobcenter Berlins zu einem zusammengefasst werden. Insgesamt werden 104 kommunale Träger und 288 Regionen in gemeinsamen Einrichtungen betrachtet.

Gemeinsame Einrichtungen im Vorteil

Als Kriterium für die Leistungsfähigkeit der Jobcenter dient die Integrationsquote, die hier als Verhältnis aus der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung relativ zu der durchschnittlichen Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbeziehender abzüglich der sozialversicherungspflichtigen und selbstständigen Leistungsbeziehenden definiert ist. Im Beobachtungszeitraum 2020-2024 ist die durchschnittliche Integrationsquote in den gemeinsamen Einrichtungen mit 24,2 Prozent um 3,9 Prozentpunkte höher als in Jobcentern mit kommunaler Trägerschaft – dies entspricht einem relativen Vorsprung von 19,0 Prozent.

Es muss aber berücksichtigt werden, dass in den Kommunen jeweils unterschiedliche Verhältnisse vorliegen. Wenn als Kontrollvariablen die eigens zu Vergleichszwecken entwickelten „SGB II-Vergleichstypen“ sowie diverse Arbeitsmarktindikatoren wie die  Arbeitslosenquote oder der Zugang offener Stellen berücksichtigt werden, halbiert sich der Integrationsvorsprung. Gemeinsame Einrichtungen integrieren dann 10 Prozent häufiger als kommunal verwaltete Jobcenter (Grafik).

Der Befund ist gegenüber abweichenden Spezifikationen robust. Der Integrationsvorsprung fällt nicht wesentlich anders aus, wenn nur SGB II-Vergleichstypen oder nur die Arbeitsmarktindikatoren als Kontrollen verwendet werden. Auch der Zustrom ukrainischer Geflüchteter kann nicht als Faktor angeführt werden. Die bessere Integrationsleistung der gemeinsamen Einrichtungen zeigt sich sowohl vor als auch nach dem Eintritt der Ukrainer in die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Effizienz aller Jobcenter prüfen

Die vorgelegten Befunde bestätigen Ergebnisse vorangegangener Studien: Es bestehen empirisch begründete Zweifel, dass das Modell der kommunalen Trägerschaft zumindest hinsichtlich der Integration in Arbeit die Effektivität der gemeinsamen Einrichtungen erreicht. Wenn wie jüngst von der Politik mehr Effizienz in gemeinsamen Einrichtungen eingefordert wird (Deutscher Bundestag, 2025), sollten jedoch alle Jobcenter – egal in welcher Form der Trägerschaft – in den Blick genommen werden. Der Leistungsvergleich aller Jobcenter sollte offenlegen, welche Faktoren in der Verwaltung, der Administration und in der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zu hohen Integrationsquoten in den ersten Arbeitsmarkt führt.

Zukünftige Forschung sollte zudem klären, ob Unterschiede in der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung mit den Unterschieden der Integrationsleistung in einem Zusammenhang stehen. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Maßnahmen nach § 16 i SGB II in kommunal verwalteten Jobcentern häufiger bei gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern eingesetzt werden.

Online-Anhang

Rangfolge der Jobcenter nach Trägerschaft und Integrationsleistung (Download-Link)

Dieser IW-Kurzbericht ist Teil eines Forschungsprojektes mit finanzieller Unterstützung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

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