In diesem Jahr muss Deutschland die Richtlinie zur Plattformarbeit der Europäischen Union (EU) umsetzen. Dabei drohen neue Regulierungen, deren Begründungen empirisch schlecht fundiert sind.
Plattformarbeit: Neue Hürden für Selbstständige?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In diesem Jahr muss Deutschland die Richtlinie zur Plattformarbeit der Europäischen Union (EU) umsetzen. Dabei drohen neue Regulierungen, deren Begründungen empirisch schlecht fundiert sind.
Im Jahr 2024 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur „Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ verabschiedet. Die zweijährige Frist zur Umsetzung in deutsches Recht läuft in diesem Jahr aus – das heißt, der Gesetzgeber muss aktiv werden. Ziel der Richtlinie ist unter anderem, die soziale Sicherung der Plattformbeschäftigten zu gewährleisten.
Die Richtlinie regelt die Aktivitäten von Diensten, die zumindest teilweise auf elektronischem Wege die Arbeit von einzelnen Personen organisiert und dabei automatisierte Beobachtungs- oder Entscheidungssysteme einsetzt. Die Definition des Begriffs „Plattform“ ist somit vage und weit gefasst. Zwar sind Plattformen zum privaten (Weiter-)Verkauf von Waren explizit ausgeschlossen, aber darüber hinaus können die Kriterien für eine Vielzahl elektronischer Dienste zutreffen und nicht allein für Fahr- und Lieferdienste, die man bei der Abfassung der Regulierungen möglicherweise im Blick hatte. Vor allem ist nicht auszuschließen, dass auch neue, gegenwärtig noch gar nicht existierende elektronische Geschäftsmodelle in den Anwendungsbereich fallen werden, obwohl dort erwerbstätige Personen von Problemen bei der sozialen Sicherung gegebenenfalls gar nicht betroffen sind.
Ein wesentlicher Aspekt der sozialen Sicherung ist die Frage, ob eine Tätigkeit als Arbeitnehmer – auf die soziale Sicherungssysteme meist zugeschnitten sind – oder als Selbstständiger – die bei der Gestaltung ihrer Absicherung in der Regel größere Spielräume haben – erbracht wird. Auch außerhalb der Plattformarbeit ist dies ein häufig streitiger Punkt, der vielfach zu Rechtsunsicherheit bei betroffenen Selbstständigen (Schäfer et al., 2024) und potenziellen Auftraggebern führt (Stettes, 2023). Ein zentrales Element der Richtlinie ist, dass für Plattformbeschäftigte künftig das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gesetzlich zu vermuten sei, wenn Indizien für Kontrolle und Steuerung der Tätigkeit durch den Plattformbetreiber vorliegen. Die Vermutung würde selbst dann gelten, wenn sich beide Seiten einig sind, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Der Plattformbetreiber wäre in der Beweispflicht, dass es sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt.
Diese weitreichende Regulierung wird damit begründet, dass Plattformbeschäftigte oft nicht in der Lage seien, ihren Status als Arbeitnehmer zu belegen und sie damit von den arbeitnehmerorientierten sozialen Sicherungssystemen und weiteren Rechten für Arbeitnehmer ausgeschlossen bleiben. Nach Lesart der EU geht mit der Ausbreitung von Plattformarbeit eine steigende Inzidenz von Scheinselbstständigkeit einher.
Diese Vermutung kann sich nicht auf eine ausreichende empirische Basis stützen. Schon Ausmaß und Entwicklung der Plattformbeschäftigung ist nur schwer zu erfassen und steht konzeptionell und in der Umsetzung noch in der Anfangsphase. Befragungen kommen zu teils deutlich unterschiedlichen Ergebnissen – insbesondere jene, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie vorlagen (Haipeter/Hoose, 2023). Hinsichtlich der sozialen Sicherung der Plattformerwerbstätigen liegt systematische Empirie mit eindeutigen Befunden jenseits von Fallstudien kaum vor (Beckmann et al., 2026).
Das wesentliche Kriterium, das eine abhängige Beschäftigung nahelegt, ist das Erteilen von Weisungen hinsichtlich der Ausführung der Tätigkeit durch den Auftraggeber. Indizien dafür wären etwa, dass die Arbeitszeit nicht frei eingeteilt werden kann oder die Auftragnehmer ihre Leistungen nicht selbstbestimmt bepreisen können. Experimentelle Daten von Eurostat auf Basis der Arbeitskräfteerhebung zeigen indes, dass bei den meisten Plattformerwerbstätigen solche Merkmale nicht vorliegen (Grafik).
Die Abhängigkeitsvermutung könnte somit dazu führen, dass die Rechtsunsicherheiten für Selbstständige in Deutschland noch zunehmen, während deren Anzahl ohnehin seit Jahren zurückgeht. Damit es nicht dazu kommt, sollte die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht einerseits klare Kriterien finden, die andererseits Selbstständigen den nötigen Freiraum lassen.
DOI: 10.67087/19.21187
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