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Helena Bach / Christoph Schröder im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 1. Februar 2022 Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment

Laut Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über eine Anpassung der Mindestlohnhöhe zu beschließen (§ 9 MiLoG). Mit ihrem letzten Beschluss vom 30. Juni 2020 legte sie fest, den Mindestlohn bis Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro zu erhöhen.

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Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment
Helena Bach / Christoph Schröder im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 1. Februar 2022

Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Laut Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über eine Anpassung der Mindestlohnhöhe zu beschließen (§ 9 MiLoG). Mit ihrem letzten Beschluss vom 30. Juni 2020 legte sie fest, den Mindestlohn bis Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro zu erhöhen.

Die Bundesregierung erklärte den Vorschlag der Mindestlohnkommission durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns für rechtsverbindlich. Die Gesetzgebung kann den Beschluss der Mindestlohnkommission grundsätzlich nur annehmen oder ablehnen, aber nicht anpassen. So wird in der Gesetzesbegründung explizit darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen an der von der Kommission vorgeschlagenen Mindestlohnhöhe nicht möglich sind.

Dennoch ist die Höhe des Mindestlohns nur sechs Jahre nach dessen Einführung zum Politikum geworden. In einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichten Eckpunktepapier wird eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro im Jahr 2022 sowie dessen Weiterentwicklung hin zu einem „Living Wage“ gefordert. Dies bedeutet, dass sich die zukünftige Mindestlohnhöhe auch am Durchschnittseinkommen orientieren und nicht unterhalb von 60 % des Medianlohns liegen soll (BMAS und BMF, 2021). Das Eckpunktepapier wird nun zumindest teilweise umgesetzt. Denn SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro zu erhöhen, nennen allerdings kein konkretes Datum (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, 2021). Über weitere Anpassungen soll wieder die Mindestlohnkommission befinden.

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