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Externe Veröffentlichung 26. September 2024 Hagen Lesch in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik Streik und Ultima-Ratio: Was bringt eine obligatorische Schlichtung von Tarifkonflikten?

Durch Streiks in der „kritischen Infrastruktur“, insbesondere im Verkehrssektor, werden regelmäßig unbeteiligte Dritte getroffen. Dabei nutzen die Gewerkschaften den Konflikt auch, um Mitglieder zu werben.

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Was bringt eine obligatorische Schlichtung von Tarifkonflikten?
Externe Veröffentlichung 26. September 2024 Hagen Lesch in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik

Streik und Ultima-Ratio: Was bringt eine obligatorische Schlichtung von Tarifkonflikten?

Hagen Lesch in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Durch Streiks in der „kritischen Infrastruktur“, insbesondere im Verkehrssektor, werden regelmäßig unbeteiligte Dritte getroffen. Dabei nutzen die Gewerkschaften den Konflikt auch, um Mitglieder zu werben.

Das wirft die Frage auf, ob der Streik dem Ultima-Ratio-Prinzip ausreichend Rechnung trägt. In der politischen Diskussion wird von verschiedener Seite gefordert, das Ultima-Ratio-Prinzip durch eine gesetzlich vorgeschriebene, obligatorische Schlichtungsregelung zu stärken. In der tarifpolitischen Praxis hat sich die Schlichtung als erfolgreiches Instrument der Konfliktbeilegung erwiesen. Allerdings geschah dies auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien. In manchen Branchen bestehen ständig eingerichtete Schlichtungsstellen, während in anderen ad hoc geschlichtet wird. Es gibt auch Branchen, in denen die Tarifparteien ganz bewusst auf die Schlichtung verzichten, weil sie autonome Lösungen vorziehen. Dieser Vielfalt der Verhandlungskulturen würde durch eine obligatorische Schlichtung nicht Rechnung getragen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass es zu erzwungenen Pro-Forma-Schlichtungen kommt, die scheitern. Eine Stärkung des Ultima-Ratio-Gedankens würde nicht erreicht. Das schließt gesetzgeberisches Handeln aber nicht aus. Denkbar wäre, für die „kritische Infrastruktur“ einen arbeitskampfrechtlichen Rahmen einzuführen. Dabei könnte auch vorgeschrieben werden, tarifvertragliche Schlichtungsregelungen zu treffen. Wie weitreichend diese Regelungen dann aber ausfallen, sollte Sache der Tarifparteien sein.

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