Der vorliegende Beitrag, der auf einem Gutachten im Auftrag des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall basiert, geht der Frage nach, welche Möglichkeiten eine Schlichtung bietet und wo sie auf Grenzen stößt.
Möglichkeiten und Grenzen der tariflichen Schlichtung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der vorliegende Beitrag, der auf einem Gutachten im Auftrag des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall basiert, geht der Frage nach, welche Möglichkeiten eine Schlichtung bietet und wo sie auf Grenzen stößt.
Dazu wird ein Blick auf die tarifliche Schlichtungspraxis in zwanzig Branchen mit insgesamt 29 Tarifbereichen geworfen. Zunächst werden die dort geltenden Schlichtungsregelungen miteinander verglichen. Daran schließt sich eine quantitative und eine qualitative Analyse an. Grundlage der quantitativen Analyse sind insgesamt 390 Tarifkonflikte mit 50 Schlichtungen. Die qualitative Analyse stützt sich auf zehn leitfadengestützte Online-Interviews von Schlichtern. Ein kurzes Fazit beschließt den Beitrag.
Problemstellung
In der politischen Diskussion ist wiederholt gefordert worden, das im Streikrecht anerkannte Ultima-Ratio-Prinzip durch eine gesetzlich vorgeschriebene, obligatorische Schlichtungsregelung zu stärken. Hintergrund ist eine Intensivierung von Arbeitskämpfen im Bereich der kritischen Infrastruktur. Es entsteht der Eindruck, dass unbeteiligte Dritte durch frühe Warnstreiks, zu denen nicht nur stunden-, sondern oftmals auch tageweise aufgerufen wird, über Gebühr belastet werden. Hinzu kommt, dass Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) offen das Ziel verfolgen, im Zuge von Tarifauseinandersetzungen neue Mitglieder zu gewinnen. Werden Warnstreiks intensiviert, um neue Mitglieder zu gewinnen, vermischen sich tarif- und organisationspolitische Zielsetzungen. Schließlich ist in vielen Branchen ein Funktionswandel des Warnstreiks beobachtbar. Wo früher Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt wurden und entweder die Schlichtung angerufen oder eine Urabstimmung eingeleitet wurde, finden heute überwiegend verhandlungsbegleitende Warnstreiks statt. Zu diesen frühen Warnstreiks wird oft schon mit Auslaufen der Friedenspflicht aufgerufen, und zwar unabhängig davon, ob weitere Verhandlungstermine verabredet sind oder nicht. Die Ultima-Ratio-Logik bleibt dabei auf der Strecke.
Es bestehen demnach gute Gründe, über eine gesetzliche Schlichtungsregelung zu diskutieren. Dies sollte allerdings evidenzbasiert geschehen.
Möglichkeiten und Grenzen der tariflichen Schlichtung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Europäische Mindestlohnrichtlinie und Stärkung der Tarifbindung
Die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung angemessener Mindestlöhne eine tarifvertragliche Reichweite von 80 Prozent.
IW
Tarifgeltung und Lohnquote im internationalen Vergleich
Untersucht wird, ob ein hoher Tarifgeltungsgrad die funktionale Einkommensverteilung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern beeinflusst.
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