Am 10. Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz will den Grundsatz „ein Betrieb gleich ein Tarifvertrag“ wiederherstellen, der bis 2010 ein elementares Ordnungsprinzip der Rechtsprechung war und über Jahrzehnte zur Stabilisierung des Tarifsystems beigetragen hat. Ungeachtet des juristischen Disputs darüber, ob ein solches Gesetz in unzulässiger Weise in die Koalitionsfreiheit eingreift (siehe Pro und Contra), stellt sich die Frage nach seinem ökonomischen Sinn.
Tarifeinheitsgesetz: Ein bisschen Frieden
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Am 10. Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz will den Grundsatz „ein Betrieb gleich ein Tarifvertrag“ wiederherstellen, der bis 2010 ein elementares Ordnungsprinzip der Rechtsprechung war und über Jahrzehnte zur Stabilisierung des Tarifsystems beigetragen hat. Ungeachtet des juristischen Disputs darüber, ob ein solches Gesetz in unzulässiger Weise in die Koalitionsfreiheit eingreift (siehe Pro und Contra), stellt sich die Frage nach seinem ökonomischen Sinn.
Ein Blick auf das erste Halbjahr 2015 zeigt, dass Tarifkonflikte in Deutschland so stark eskalierten wie selten zuvor. Erst waren es neuerliche Streiks bei Bahn und Lufthansa. Dann kam es zu wochenlangen Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst und bei der Deutschen Post. Auch unterhalb der finalen Eskalationsstufe „Arbeitskampf“ zeigt sich im ersten Halbjahr 2015 eine deutliche Konfliktverschärfung. Dies wird beim Blick auf zwei Indikatoren deutlich, die die Konfliktintensität von Tarifverhandlungen messen: die maximale Eskalationsstufe und die Konfliktintensität. Diese fußen auf einer Eskalationspyramide, die den verschiedenen Eskalationsstufen in Tarifverhandlungen Punktwerte zuordnet. Tarifverhandlungen stellen dabei eine eskalationsfreie Form der Auseinandersetzung dar. Eine erste Verschärfung stellen verbale Eskalationen wie Streikdrohungen, Verhandlungsabbrüche oder Streikaufrufe dar. Weitere Verschärfungen sind der Warnstreik, das Scheitern der Verhandlungen, juristische Auseinandersetzungen oder der Streik. Die maximale Eskalationsstufe gibt die jeweils in einem Konflikt maximal erreichte Konfliktstufe an. Im ersten Halbjahr 2015 lag dieser Wert im Durchschnitt der 14 ausgewerteten Konflikte bei 3,6 Punkten (Grafik). Das war der höchste Wert der letzten zehn Jahre. Zwischen 2012 und 2014 wurden nur durchschnittlich 2,1 bis 2,3 Punkte erreicht. Die Konfliktintensität, die die Eskalationsstufen aufsummiert, zeigt ein noch deutlicheres Bild. 2015 kamen im Schnitt 16,7 Konfliktpunkte pro Tarifkonflikt zusammen, nach 12,5 Punkten im Vorjahr und lediglich 6,3 Punkten im Jahr 2013.
Diese Entwicklung kostet viel Geld, sie schädigt das Gemeinwohl und sie schwächt den Industriestandort Deutschland. Das Tarifeinheitsgesetz könnte einen wichtigen Beitrag zur Befriedung der Tarifbeziehungen leisten. Konflikte, wie sie bei der Deutschen Bahn aufgetreten sind, schließt das Gesetz künftig aus. Es verhindert auch die Gründung weiterer Berufsgewerkschaften, die einen Verteilungskampf zwischen Berufsgruppen entfachen. Entscheidend aber wird sein, ob das Gesetz die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di von dem Druck befreit, eine Spartentarifpolitik für einzelne Berufsgruppen verfolgen zu müssen, um weitere Abspaltungen zu vermeiden. Es könnte einen möglichen Dammbruch verhindern, der entsteht, wenn ver.di für Erzieherinnen und Sozialpädagogen im Herbst 2015 einen Sonderbonus heraushandelt, der bei Krankenschwestern, oder Lehrern ähnliche Begehrlichkeiten weckt.
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