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Peter Friedrich / Finn Wendland IW-Policy Paper Nr. 14 23. Juli 2021 Ökologisch nachhaltig oder nicht?: Die Einführung der EU Taxonomy for Sustainable Activities

Mit der Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Kommission den Grundstein zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und zur Umsetzung der europäischen Klimaziele legen.

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Die Einführung der EU Taxonomy for Sustainable Activities
Peter Friedrich / Finn Wendland IW-Policy Paper Nr. 14 23. Juli 2021

Ökologisch nachhaltig oder nicht?: Die Einführung der EU Taxonomy for Sustainable Activities

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit der Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Kommission den Grundstein zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und zur Umsetzung der europäischen Klimaziele legen.

Die für die Umsetzung des EU Green Deals erforderlichen Investitionen für Umwelt- und Klimaschutz bis 2050 sind gewaltig und gehen weit über die Kapazitäten des öffentlichen Sektors hinaus. Um die Kapitalströme der Finanzmärkte zur Finanzierung des Übergangs so effektiv wie möglich einzubinden, ist ein einheitliches Verständnis erforderlich, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig im Sinne der Klimaziele gelten und welche nicht.

Mit der EU-Taxonomie schafft die Kommission einen verbindlichen Klassifikationsstandard für „grüne“ Wirtschaftsaktivitäten bei Finanzmarktteilnehmern in der EU. Als Bindeglied zwischen Kapitalnehmer- und Kapitalgeberseite, zielt die EU-Taxonomie darauf ab, den Zugang zur Finanzierung, Ausweisung und Identifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zu erleichtern, um Finanzierungspotentiale zur Förderung emissionsarmer Technologien auszuschöpfen, und um die Investitionslücke bei der Umsetzung der Klimaziele auf dem Finanzmarkt langfristig zu schließen.

Ab dem Berichtsjahr 2021 gilt die EU-Taxonomie für große Unternehmen im Rahmen der nicht-finanziellen-Berichterstattungspflicht, und wird ab 2023 auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) ausgeweitet. Der derzeitige Fokus der EU-Taxonomie auf den Bereichen ‚Klimaschutz‘ und ‚Klimawandelanpassung‘ wird zukünftig auf insgesamt sechs Umweltziele erweitert. Um als Treiber für Investitionen einen wirksamen Beitrag zur Klimaschutzfinanzierung zu leisten, soll die EU-Taxonomie ihre Wirkung vor allem durch neue Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise einem Green Bond Standard oder einem EU Ecolabel, entfalten.

Die EU-Taxonomie ermöglicht erstmalig eine einheitliche und verbindliche Berücksichtigung der langfristigen Folgen des Klimawandels auf dem europäischen Kapitalmarkt. Für Investoren und Unternehmen schafft die EU-Taxonomie eine transparente Entscheidungsgrundlage, welche Wirtschaftsaktivitäten einen ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele leisten. Durch die Internalisierung externer Umweltrisiken bietet die EU-Taxonomie aus ökonomischer Sicht das Potential, die Allokationsfunktion und Effizienz des Kapitalmarkts langfristig zu erhöhen. Eine erfolgreiche Umsetzung und Etablierung als internationaler Standard könnte einen wirksamen Mechanismus zur Schließung der Investitionslücke beim Klimaschutz stellen.

Für eine zielführende Mobilisierung der Kapitalströme für die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen sollten bestehende Widersprüche bei der Ausgestaltung beseitigt werden. Die Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit des taxonomischen Bewertungsmaßstabs sollten durch eine gesamtwirtschaftliche Erfassung und Einbeziehung sämtlicher wirtschaftlich relevanter Akteure sichergestellt werden. Für einen wirksamen und nachhaltigen Klimaschutzbeitrag sollten Risiken von Fehlanreizen bei der binären Klassifikation vermieden werden. Zukunftsgerichtete Investitions- und Transformationsvorhaben sollten bei der Anwendung der Bewertungskriterien der EU-Taxonomie im Vordergrund stehen, um bei der Finanzierung der Klimaschutzwende im zeitlichen Verlauf kontinuierlich und langfristig wirksame Impulse setzen zu können.

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