Das ifo Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben in den Jahren 2024 und 2025 den kommunalen Finanzausgleich in Thüringen in seiner horizontalen Dimension begutachtet sowie die mit der Reform der kreislichen Schlüsselmasse zusammenhängenden Normen evaluiert.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Stellungnahme zum Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das ifo Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben in den Jahren 2024 und 2025 den kommunalen Finanzausgleich in Thüringen in seiner horizontalen Dimension begutachtet sowie die mit der Reform der kreislichen Schlüsselmasse zusammenhängenden Normen evaluiert.
Im Rahmen der Begutachtung wurden einige Möglichkeiten aufgezeigt, den kommunalen Finanzausgleich in Thüringen weiterzuentwickeln. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf hat die Landesregierung nun einen Vorschlag vorgelegt, wie die Weiterentwicklung tatsächlich aussehen soll. In diesem Beitrag erfolgt eine Gegenüberstellung, die mit einer Bewertung der Vorschläge der Landesregierung einhergeht.
Im Bereich der Evaluation der Reform des Soziallastenansatzes wurden zahlreiche Vorschläge der Gutachter aufgegriffen. Diese umfassen etwa das Aufteilungsverhältnis des für Kreisaufgaben vorgesehenen Teils der Schlüsselmasse, die Eignung der Bedarfsträger für die Berechnung der sozialen Kreisschlüsselzuweisungen, die Ermittlung der Bedarfsmesszahlen für soziale Kreisschlüsselzuweisungen sowie die Steuerbarkeit von Zuschussbedarfen. Nicht gefolgt wurde dem Vorschlag, die Kompensationsregelung zur Abfederung der finanziellen Konsequenzen der Reform des Soziallastenansatzes auslaufen zu lassen.
Bei der Überprüfung der Investitionspauschale wurde vorgeschlagen, eine Anpassung an die Preisentwicklung vorzunehmen. Dem ist die Landesregierung nicht gefolgt. Sie sieht mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs aber vor, einige Investitionsprogramme in die Investitionspauschale einzubeziehen, was den gutachterlichen Vorschlägen folgt und entsprechend positiv gesehen wird.
Bei der Überprüfung der Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf Gemeinde- und Kreisaufgaben bestand aus gutachterlicher Sicht kein akuter Anpassungsbedarf. Dementsprechend wurden die gültigen Werte auch im Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs unverändert gelassen.
Die Berechnungen der Hauptansatzstaffel auf Grundlage der Einwohnerzahl sowie mithilfe des Regressionsverfahrens resultierten zusammenfassend in Ergebnissen, die sich im Sinne einer Bestätigung des Status quo interpretieren lassen. Dementsprechend hat sich die Landesregierung entschieden, im Einklang mit den gutachterlichen Ausführungen von einer Änderung der Hauptansatzstaffel und auch des Kinderansatzes abzusehen.
Der kommunale Finanzausgleich in Thüringen gewährt den Gemeinden und Landkreisen für verschiedene Aufgaben und zum Ausgleich von besonderen Lasten Sonderlastenausgleiche. Hier ist positiv hervorzuheben, dass die Vorschläge der Gutachter zur Überführung von investiven Mitteln in die Investitionspauschale aufgegriffen wurden. Vorschlägen zur Anpassung des Kulturlastenausgleichs oder zur Abschaffung der vier finanziell unbedeutendsten Sonderlastenausgleiche wurde hingegen nicht gefolgt.
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