In der vergangenen Legislatur blieb die Entlastung über ein Klimageld aus und auch im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Regierung findet es keine Erwähnung. Stattdessen sollen die Verbraucher über den Strompreis entlastet werden.
Abkehr vom Klimageld: Mehrheit für Strompreissenkung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In der vergangenen Legislatur blieb die Entlastung über ein Klimageld aus und auch im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Regierung findet es keine Erwähnung. Stattdessen sollen die Verbraucher über den Strompreis entlastet werden.
Dies findet in der Bevölkerung eine hohe Zustimmung und lässt sich bürokratiearm umsetzen. Bei weiter steigenden CO2-Preisen sollte sowohl die Entlastung der Verbraucher als auch die Entwicklung der Strompreise langfristig zielgenauer adressiert werden.
In Deutschland besteht seit dem Jahr 2021 eine nationale CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl – neben dem europäischen Emissionshandel im Energie- und Industriesektor (EU ETS). Der CO2-Preis betrug zunächst 25 Euro je Tonne CO2 und liegt heute bei 55 Euro. Ab dem Jahr 2027 soll die nationale CO2-Bepreisung für den Gebäude- und Verkehrssektor in ein zweites europäisches Emissionshandelssystem integriert werden (EU ETS 2). Dadurch wird der CO2-Preis zukünftig gemäß Angebot und Nachfrage auf dem Markt gebildet. Wie hoch die Preise liegen werden, ist damit unsicher. Aktuelle Studien ermitteln unterschiedliche Preise, die von 51 bis zu 391 Euro/t im Jahr 2030 reichen (Günther et al., 2024).
Im Jahr 2024 hat Deutschland aus der CO2-Bepreisung insgesamt 18,5 Milliarden Euro eingenommen (UBA 2025). In Zukunft werden die Einnahmen weiter steigen. Gleichzeitig werden die Belastungen für die Bürger und Unternehmen zunehmen. Die Frage über die Verwendung der CO2-Einnahmen wird daher in Zukunft immer bedeutender, um neben der klimapolitischen Zielsetzung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die gesellschaftliche Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Bislang fließen die Mittel in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem wichtige Transformationsprojekte, die Förderung erneuerbarer Energien über die EEG-Förderung und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezahlt werden.
Betroffene gezielt entlasten
Die CO2-Bepreisung belastet Haushalte in Abhängigkeit ihres Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Mit steigendem Einkommen steigt der Verbrauch und damit die absolute Belastung. Relativ zum Einkommen nimmt die Belastung aber ab. Die relative Belastung durch die CO2-Bepreisung ist daher regressiv (Endres, 2023). Bei der Rückverteilung der CO₂-Preis-Einnahmen an die Bevölkerung wird insbesondere über die Einführung eines Klimagelds diskutiert, so wie es andere Staaten in verschiedenen Ausgestaltungen machen (Schweiz seit 2008 in Form einer Klimaprämie oder Österreich seit 2024 als Klimabonus). Diesen Ansätzen ist gemein, dass alle Personen oder Haushalte einen weitgehend einheitlichen Geldbetrag erhalten. Haushalte mit niedrigem Einkommen oder geringem Energieverbrauch profitieren hierbei überproportional. Wohlhabendere Haushalte oder Vielverbraucher zahlen in Summe mehr CO₂-Abgaben und werden somit netto belastet. Bei einer Rückverteilung über eine Senkung der Stromkosten werden Haushalte mit höheren Einkommen tendenziell stärker entlastet, da sie mehr Strom verbrauchen. Die Höhe des Stromverbrauchs hängt jedoch weniger stark von Einkommen ab, als dies beispielsweise beim Heizen der Fall ist (Kaestner et al., 2025). Alternative Rückverteilungsmechanismen wie eine Erhöhung der Pendlerpauschale, Absenkung der Einkommenssteuer oder Förderprogramme wirken dagegen deutlich regressiver und entlasten besserverdienende Haushalte stärker (Kalkuhl et al., 2023).
Die neue Bundesregierung plant nun, die Verbraucher über eine Absenkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und weiterer Umlagen, um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde zu entlasten. Davon profitieren auch Unternehmen, was den Wirtschaftsstandort stärkt. Hierdurch werden nicht nur im Haushaltssektor, sondern auch bei Gewerbe und Industrie, wichtige Anreize zur Elektrifizierung gesetzt, z. B. für Elektroautos, Wärmepumpen oder elektrisch betriebene Industrieanlagen. In welcher Form die Stromkostensenkung erfolgt, bestimmt zudem, wie hoch die sektorale Entlastung jeweils ausfällt. Beispielsweise wurde die Stromsteuer bereits 2024 für Industrieunternehmen auf das europäische Minimum gesenkt. Spürbar würde eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer, hier insbesondere bei den Haushalten. Ähnliches würde für eine Reduzierung der Mehrwertsteuerbelastung gelten, die mit einer Senkung der Strompreise über Netzentgelte und Umlagen einhergeht.
Mehrheit für Strompreissenkung
Laut einer IW-Befragung im Jahr 2024 spricht sich ein Großteil für die Entlastung über eine Strompreissenkung aus: Eine direkte Auszahlung an die Haushalte in Form eines Klimageldes wird von 54,6 Prozent der Befragten befürwortet. Alternative Rückerstattungen über die Absenkung von bestehenden Belastungen werden positiver gesehen: 64,0 Prozent sprechen sich für eine Entlastung über die Einkommenssteuer und 84,4 Prozent für eine Absenkung der Stromkosten aus. Eine alternative Erhöhung der Pendlerpauschale wird dagegen nur von 36,1 Prozent befürwortet.
Demnach liegt die Zustimmung für die Stromkostensenkung knapp 30 Prozentpunkte vor dem Klimageld. Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Befragte unabhängig vom Rückerstattungsmechanismus von einer Entlastung in gleicher Höhe ausgegangen sind. Würden Befragte darüber informiert, dass die absolute Entlastung durch die Stromkostensenkung bei gleichbleibendem Budget für die Rückverteilung geringer ausfiele als beim Klimageld, könnte sich die Relation der Zustimmungswerte verschieben.
Zudem steigt die Zustimmung für das Klimageld oder die Strompreisentlastung mit sinkendem Einkommen der Befragten. Somit zeigt sich die bestehende Wahrnehmung der zuvor skizzierten progressiven Verteilungswirkung dieser beiden Maßnahmen. Im Falle einer höheren Pendlerpauschale oder einer Senkung der Einkommenssteuer steigt die Zustimmung mit dem Einkommen analog zur regressiven Verteilungswirkung.
Elektrifizierung stärken
Obwohl die Einnahmen des Emissionshandels vielfach sinnvoll für den Klimaschutz investiert werden, ist die Forderung nach einer Rückverteilung berechtigt, um die Akzeptanz der Klimapolitik zu stärken. Und auch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für direkte Auszahlungen sind mittlerweile geschaffen. Bei genauem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass eine pauschale Kompensation nicht nur über die Auszahlung eines Pro-Kopf-Klimagelds möglich ist. Auch die Senkung der Stromkosten sorgt für eine relativ stärkere Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, verringert den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung. Zudem sprechen die Befragungsergebnisse als auch die klimapolitische Wirkung durch eine Verstärkung der Anreize zur Elektrifizierung für den Weg über die Stromrechnung. Daher ist die Strompreisbelastung ein guter Ansatzpunkt, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten sowie ihnen die Umstellung auf klimafreundliche Prozesse zu ermöglichen. Langfristig wird zur Stabilisierung der Stromkosten allerdings eine effizientere Stromversorgung benötigt, die unter anderem eine netzdienlichere Einspeisung erneuerbarer Energien und flexiblere Verbräuche beinhaltet.
Bei höheren CO2-Preisen und steigenden Einnahmen wird das Thema Kompensation perspektivisch erneut auf die Agenda kommen. Ein Rückverteilungsmechanismus sollte idealtypisch möglichst zielgenau entlasten, aber gleichzeitig starke Anreize zum Wechsel auf klimafreundliche Technologien setzen. Neben bisherigen Förderprojekten bestehen im Gebäudesektor interessante Vorschläge, die jedoch bislang nicht umsetzbar sind, da bislang kein rechtsgültiger Nach-weis über die Gebäudequalität vorliegt und entsprechend über den Energieausweis oder ein Gebäudekataster geschaffen werden müsste (Kalkuhl et al. 2023).
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Die Auswertungen basieren auf der IW-Personenbefragung aus dem Frühjahr 2024. Vom 26. April 2024 bis zum 8. Mai 2024 wurden im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft über das Online-Access-Panel von Bilendi&respondi 5.437 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die Befragung ist repräsentativ quotiert nach den Merkmalen Geschlecht/Alter (Kreuzquote), Wohnsitz nach Bundesländern sowie dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Die valide Nettostichprobe umfasst 5.350 Personen. Für die Berechnungen wurde das ungewichtete Grundsample verwendet.
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