Eine Steuer auf besonders hohe Mieten soll dem Berliner Senat finanziellen Spielraum für die Schaffung von zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum geben und zugleich bei Vermietern Anreize schaffen, das Mietniveau niedrig zu halten. So jedenfalls argumentiert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Die sogenannte Hauszinssteuer, die es in Deutschland bereits zwischen 1924 und 1943 gab, sei somit einer Enteignung von Wohnungskonzernen vorzuziehen. IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer sieht den Vorschlag der Kollegen kritisch. Schließlich käme das einer Doppelbesteuerung gleich, da Mieten bereits versteuert würden. Außerdem würden Vermieter versuchen, die Steuerbelastung auf die Mieter abzuwälzen. Und er sieht auch juristische Fallstricke und geht daher nicht davon aus, dass sich der Berliner Senat für die Wiedereinführung einer Hauszinssteuer entscheiden wird.
Warum die Hauszinssteuer den Berliner Wohnungsmarkt nicht rettet
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