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(© Foto: hanohiki - Fotolia)
Ralph Henger / Thilo Schaefer Pressemitteilung Nr. 59 14. Oktober 2015

Reform der Grundsteuer: Die Zukunft liegt im Boden

Die bisherige Grundsteuer ist nicht mehr zeitgemäß – das hat der Bundesfinanzhof 2014 klargestellt. Die Bundesländer ringen seit Jahren um eine Reform, bislang ohne Erfolg. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat nun verschiedene Reformvorschläge überprüft und kommt zu einem eindeutigen Votum: Künftig sollte einzig der Boden besteuert werden. Das würde mehrere Probleme auf einmal lösen.

Den deutschen Kommunen liefert die Grundsteuer 15 Prozent ihrer Einnahmen. Doch die Steuer fußt in ihrer jetzigen Form auf veralteten Daten und ist investitionsfeindlich: Die Bewertung der Grundstücke geht in Westdeutschland auf 1964 zurück, in Ostdeutschland sogar auf 1935. Zudem hat der Wert des Gebäudes Einfluss auf die Höhe der Steuer, wodurch jede Investition ins Gebäude zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt. Im Umkehrschluss bedeutet das außerdem, dass besonders wenig Grundsteuer für unbebaute Grundstücke fällig wird – selbst in Stadtzentren. „Es gibt kaum Anreize, Brachflächen zu bebauen, Baulücken zu schließen oder ein Grundstück möglichst effizient zu nutzen“, fasst IW-Immobilienexperte Ralph Henger zusammen.

Die meisten Reformvorschläge, zeigt die IW-Studie, werden daran wenig ändern, was die Zersiedelung von Städten und Gemeinden weiter fördert. Anders bei einer Bodensteuer, die das IW Köln bevorzugt. Bei dieser lägen die Kosten für ein unbebautes Grundstück etwa sechsmal so hoch wie bislang. Für Grundstücke mit Einfamilienhäusern würde die Grundsteuer bundesweit ungefähr gleich hoch bleiben, in den Großstädten mit teuren Wohnlagen allerdings um gut 200 Euro auf 770 Euro pro Jahr zulegen. Klarer Gewinner der Reform, die nur noch den Boden zur Bewertungsgrundlage macht, wären die Bewohner von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Sie würden in Großstädten fast 80 Euro, im bundesweiten Durchschnitt 60 Euro pro Jahr sparen. Und das Reformmodell hätte noch weitere Vorteile, erklärt Henger: „Mittlerweile ist durch die nahezu flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte klar, wie viel der Boden wert ist. Eine Bodensteuer wäre also kein bürokratischer Kraftakt, sondern eine Steuervereinfachung.“

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