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Sharing Economy IW-Nachricht 2. Juni 2016

Der Traum von der digitalen Einheit

Die unterschiedliche Anwendung von Gesetzen in den EU-Ländern behindert häufig das Wachstum von Online-Plattformen, allen voran von Angeboten der Sharing Economy wie AirBnB oder Uber. Die Europäische Kommission will endlich einheitliche Regeln schaffen – ohne extreme Geschäftsbeschränkungen. Das ist richtig und überfällig.

Die Sharing Economy ist längst im europäischen Alltag angekommen. Auch Privatpersonen können Taxifahrten anbieten, Touristen finden Unterkunft in normalen Wohnungen statt Hotels. Das bringt zahlreiche Vorteile für die Nutzer solcher Plattformen: Es entsteht ein breites Angebot, das eine breite Nachfrage nach sich zieht und umgekehrt.

Unklar ist, welche Regeln für die Sharing Economy gelten, ob sie Lizenzverfahren unterliegen sollte, wer welche Steuern zahlt, wie der Verbraucherschutz aussieht oder auch wie Arbeitsverhältnisse definiert sind. Bisher gibt es in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Regeln. Das bedeutet für Plattformen, Anbieter, aber auch Nutzer Rechtsunsicherheit, erschwert das Wachstum von Sharing-Unternehmen über mehrere Länder hinweg und beschränkt die Verfügbarkeit digitaler Dienstleistungen.

Diese Unklarheiten will die EU-Kommission nun mit einheitlichen Leitlinien für die Anwendung von EU-Recht auf Sharing-Plattformen beantworten. Zukünftig soll klar zwischen vermittelnden Plattformen und solchen, die selbst Produkte und Dienstleistungen anbieten, unterschieden werden. Lizenzierungen sollen nur fällig werden, sofern sie unbedingt nötig sind. Diese gemäßigte Regulierung ist zu begrüßen, weil sie dem Geschäftsmodell der Plattformen gerecht wird.

Die Initiative der EU ist generell wichtig und richtig: Die starke Fragmentierung des großen europäischen Binnenmarktes behindert Online-Unternehmen schon lange. Das Problem der vorgeschlagenen Richtlinien ist jedoch, dass sie oft nebulös bleiben und den Staaten zu viel Raum zur Interpretation lassen. Hier muss die Kommission noch nachbessern, sonst könnte die geplante, gut gemeinte Vereinheitlichung ein digitaler Traum bleiben.

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