Um zu verhindern, dass gesunde Unternehmen in der Corona-Krise pleitegehen, hilft der Staat mit Krediten aus. Doch neben Finanzspritzen sollte die Regierung auch einen Blick auf das Steuerrecht werfen: Der Fiskus rechnet mit veralteten Zinssätzen, von denen Anleger heutzutage nur träumen können. Die Unternehmen müssen dadurch fiktive Gewinne versteuern, die mit der Realität wenig zu tun haben.
Corona-Krise: Bis zu 57 Milliarden Euro mehr für Unternehmen
Aufträge fallen weg, Lieferungen kommen nicht an und Mitarbeiter müssen zuhause bleiben: Viele Firmen in Deutschland, die bis vor kurzem noch gut liefen, fürchten nun um ihre Existenz. Der Coronavirus hat die deutsche Wirtschaft in einen Ausnahmezustand versetzt. Die Bundesregierung springt nun mit unbegrenzten Krediten ein, damit kein Unternehmen pleitegeht. Doch nicht nur Kredite können helfen: Auch ein aufmerksamer Blick auf das Steuerrecht kann sich lohnen, denn hier wird ungerechtfertigt Geld entzogen.
Ein Zinssatz aus dem Antiquariat
Beispiel Pensionsrückstellungen: Diese sollen zukünftige und bereits zugesicherte Betriebsrenten von Mitarbeitern finanzieren. Der Gesetzgeber geht im Steuerrecht unverdrossen von einem Zinsniveau von sechs Prozent aus, was fernab jeder Realität ist – seit 40 Jahren gilt dieser Satz. Nach dem Handelsrecht, an das sich die meisten Unternehmen in Deutschland halten müssen, wird dagegen ein Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre berechnet – das entspricht einem Zinssatz von 2,7 Prozent und daher deutlich mehr der Realität.
Je niedriger der Zinssatz ist, desto mehr Pensionsrückstellungen müssen Unternehmen für Betriebsrente bilden. Nach dem Handelsrecht wären die erforderlichen Pensionsrückstellungen also höher als nach dem Steuerrecht – schließlich dauert es bei einem Zinssatz von 2,7 Prozent länger, die erforderliche Summe zusammenzusparen als bei einem Zinssatz von sechs Prozent. Für die Unternehmen hat das weitreichende Folgen: Nicht alle handelsrechtlichen, also ökonomisch notwendigen Pensionsrückstellungen, können steuerlich berücksichtigt werden. Sie können nicht als Aufwand vom Gewinn abgezogen werden. Dadurch zahlen die Firmen Steuern auf Gewinne, die es für sie gar nicht gibt.
Bis zu 57 Milliarden Euro mehr für Unternehmen
„Solange Unternehmen erfolgreich sind und die Wirtschaft floriert, ist das noch zu verkraften“, meint IW-Steuerexperte Tobias Hentze. Schließlich zahlt das Finanzamt die zu viel gezahlten Steuern später zurück. „Doch gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, sind diese zu viel gezahlten Steuern existenzbedrohend“, sagt der Wissenschaftler. Nach IW-Schätzungen würde ein Zinssatz nach Handelsrecht Unternehmen zwischen 48 und 57 Milliarden Euro zusätzliche Liquidität bringen. Die Krise bietet eine Chance, der Wirtschaft sofort zu helfen und längst überfällige Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen.
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IW