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Streitthema Grundsteuer: Die CSU möchte Grundstücke gerne unabhängig von der Bebauung besteuern. (© Foto: iStock)
IW-Nachricht 17. Juni 2019 Ralph Henger

Grundsteuerreform: Nicht ohne die Bodenwertsteuer

Am Wochenende hat sich das Bundeskabinett auf die Eckpfeiler einer Grundsteuerreform geeinigt. Dem Vernehmen nach hat Finanzminister Olaf Scholz auch die Öffnungsklausel für die Länder akzeptiert. Wichtig ist nun, dass diese Klausel auch wirklich offen ausgestaltet wird und eine Bodenwertsteuer zulässt. Dann wäre die historisch einmalige Chance tatsächlich genutzt, die Grundsteuer einfach, gerecht und investitionsfreundlich zu reformieren.

Nach langem Ringen haben sich die Koalitionäre endlich einigen können: Nun ist der Weg frei für eine neue Grundsteuer. Aber die Zeit drängt weiterhin: Gelingt keine Reform bis Ende des Jahres, darf die Grundsteuer nach dem bisherigen Verfahren nicht weiter erhoben werden, so will es das Urteil des Verfassungsgerichts vom April 2018.  

Viel Sprengstoff

Ganz einfach dürfte die Ausgestaltung nicht werden. Olaf Scholz und das Finanzministerium werben für eine wertabhängige Grundsteuer – dabei bemisst sich der Wert eines Gebäudes an Miete, Wohnfläche und Baujahr. Der Wert von Grund und Boden lässt sich nach diesem Modell anhand von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert berechnen. Das Problem: Das Modell ist sehr aufwendig, investitionsfeindlich und birgt sozialpolitischen Sprengstoff, weil auf die Mieter deutlich höhere Kosten zukommen könnten.

Bodenwertsteuer: einfach, gerecht, investitionsfreundlich

Die CSU und Bayern wünschen sich dagegen eine wertunabhängige Besteuerung. Dieses Modell ist zwar einfach, aber enorm ungerecht: Schließlich würden Gebäude mit unterschiedlichen Werten in derselben Kommune gleich besteuert werden. Besser ist deshalb eine Bodenwertsteuer – sie ist einfach, gerecht und investitionsfreundlich. Die Gebäude und ihr jeweiliger Wert würden nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, das vereinfacht das Verfahren. Die Bodenwertsteuer ist auch investitionsfreundlich, da Investitionen in bestehende oder neue Gebäude nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen würden. Das verteuert Spekulationen und schafft Anreize, neuzubauen.

Scheinproblem Flickenteppich

Der jetzige Kompromiss sieht nun eine Öffnungsklausel für die Länder vor. Dann könnte jedes Land selbst entscheiden, wie es die Grundsteuer berechnen will. Das führt längst nicht zu den Problemen, die oft angeführt werden: Der vielfach zitierte Flickenteppich mit unterschiedlichen Modellen in verschiedenen Bundesländern ist ein Scheinproblem. Die Länder können sich dann je nach immobilienwirtschaftlicher Lage für ein Modell entscheiden, und die Kommunen entscheiden sowieso weiterhin über die Höhe der Grundsteuer, indem sie die Hebesätze festlegen. „Die Öffnungsklausel muss eine Bodenwertsteuer auf Länderebene ermöglichen“, sagt IW-Experte Ralph Henger. „Damit könnte auf aufwändige Verfahren verzichtet werden. Und wir würden die historische Chance nutzen und eine echte Grundsteuerreform schaffen.“

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