In der Kommission zur Föderalismusreform II haben sich Bund und Länder grundsätzlich auf eine für alle verbindliche Schuldenbremse geeinigt. Insgesamt soll die jährliche Neuverschuldung durchschnittlich 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Davon würden 0,35 Prozent auf den Bund entfallen.
Pokerspiel
Die Sache mit der Schuldenbremse hat jedoch mehrere Haken. Weil Politiker sich nicht gerne selbst ihre Handlungsspielräume einschränken, soll die Möglichkeit der Neuverschuldung nicht sofort, sondern erst ab 2020 begrenzt werden. Viele der heute Verantwortlichen dürften dann nicht mehr im Amt sein.
Die Verhandlungen in der Föderalismuskommission gleichen ohnehin einem Pokerspiel. Gerade die ärmeren, stark verschuldeten Bundesländer lehnten die Schuldenbremse lange ab. Als Bedingung für ihre Zustimmung haben sie zusätzliche Konsolidierungshilfen gefordert – und jetzt bekommen.
Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten ab 2011 neun Jahre lang jährlich 900 Millionen Euro. Damit wird eine lange Tradition fortgesetzt: Bremen und das Saarland haben bereits von 1994 bis 2004 Sonderhilfen des Bundes erhalten, trotzdem sind die Schulden weiter gestiegen.
Die armen Länder hatten sowieso stets auf Bundeshilfen anstatt auf eigene Einsparungen gesetzt. Berlin wollte zusätzliche Hilfen sogar einklagen – ist 2006 aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Daraufhin haben die übrigen Armenhäuser wie z.B. Bremen vergleichbare Vorhaben aufgegeben. Stattdessen lassen sich diese Länder nun die Zustimmung zur Schuldenbremse abkaufen.

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