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(© Foto: iStock)
Philipp Johann Trögeler IW-Nachricht 4. Januar 2022

Teilhabe: Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber

Seit dem 1. Januar gibt es neue Beratungsangebote für Unternehmen, um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ein wichtiger Schritt, denn die Arbeitgeber brauchen dabei mehr Unterstützung.

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder einstellen wollen, stellen sich viele Fragen und sind unsicher. Ist mein Arbeitsplatz behinderungsgerecht? Was muss ich beachten? Um den Unternehmen dabei unter die Arme zu greifen, lassen die Integrationsämter der Länder neue Ansprechstellen einrichten. Bei Fragen rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung sollen diese informieren, beraten und unterstützen, etwa bei der Frage, wie Arbeitgeber Förderungen beantragen können.  Grundlage für die neuen Ansprechstellen ist das Teilhabestärkungsgesetz.  

Beratungsangebote oftmals nicht bekannt 

Dass dieser Schritt längst überfällig ist, zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2019: Nur knapp 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind ausreichend über behindertengerechte Arbeitsgestaltung wie zum Beispiel Hilfsmittel informiert. Lediglich 45 Prozent geben an, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen. Genau hier könnten die neuen Ansprechstellen von nun an wichtige Lotsen sein, um die Teilhabe zu stärken. 

Inklusion lohnt sich 

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Drei Viertel der Arbeitgeber erfüllten diese Verpflichtung 2019 teilweise oder sogar ganz. Dass sich die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für das verbleibende Viertel lohnt, zeigt ein Blick auf die Qualifizierungen: Arbeitslose schwerbehinderte Menschen sind tendenziell besser qualifiziert als Arbeitslose ohne Behinderungen. Neben den neu entstehenden Beratungsstellen liefert das überregionale Portal REHADAT wertvolle Unterstützung für Arbeitgeber und bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten, Rechtsinformationen, Praxisbeispielen oder Ansprechpartner. 

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