Mit dem morgigen Equal Pay Day wird auf den Unterschied von 16 Prozent zwischen den Durchschnittslöhnen von Frauen und Männern aufmerksam gemacht. Als Symbol für eine Ungleichbehandlung taugt er allerdings nicht. Und die Gründe für die Entgeltunterschiede sind schon lange bekannt.
Equal Pay Day: Kein Symbol für Ungleichbehandlung
Wenn jedes Frühjahr der sogenannte Equal Pay Day begangen wird, soll dies auf den unbereinigten Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern aufmerksam machen. Lag der Aktionstag vor einigen Jahren noch im März, findet er mittlerweile am 27. Februar statt. Der Grund: Der durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern ist mittlerweile auf 16 Prozent (im Jahr 2025) gesunken. Darüber hatte das Statistische Bundesamt bereits vor Weihnachten berichtet.
Gründe für die Entgeltlücke sind unverändert
Die Statistiker in Wiesbaden haben dabei auch die Faktoren aufgeführt, die den Verdienstunterschied erklären. Dazu zählen zum Beispiel die Berufs- und Arbeitgeberwahl, eine Beschäftigung in Teilzeit und das Anforderungsniveau der Arbeitsplätze. Bereinigt man die Entgeltlücke um diese Umstände, schmilzt sie sogar auf sechs Prozent. Erwerbspausen, der Umfang des zeitlichen Engagements in der bisherigen Erwerbsbiografie und freiwillige Arbeitgeberwechsel sind hier noch nicht eingerechnet, spielen gleichwohl eine wichtige Rolle für die individuelle Lohnentwicklung. Das gilt auch für eine Führungsverantwortung, die in den Berechnungen des Statistischen Bundesamts ebenfalls nicht angemessen berücksichtigt werden kann. All dies ist seit Jahren bekannt – daran geändert hat sich nichts.
Verschärftes Entgelttransparenzgesetz schafft nur Bürokratie
Vorschriften zur Entgelttransparenz haben mit diesen Ursachen nichts gemein. Dennoch hat die Politik die Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern als Begründung für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie angeführt. Mit deren Umsetzung droht ab dem Sommer eine Verschärfung solcher Transparenzregelungen. Denn die Richtlinie geht weit über das bisher geltende Entgelttransparenzgesetz hinaus. Dies gilt für die Berichtspflichten und die Erfüllung von Auskunftsansprüchen gleichermaßen. Mehr Bürokratie für die Personalabteilungen ist daher vorprogrammiert.
Stellungnahme: Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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