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Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Nachricht 29. Dezember 2017

Abgabenentlastung: Schachtel Pralinen statt Cappuccino

Die Große Koalition hatte bereits vor einem Jahr beschlossen, die Einkommensteuer zum 1. Januar 2018 zu senken, um die kalte Progression auszugleichen. Dabei fällt die Entlastung für die meisten Bürger aufgrund der höheren Inflation stärker aus als in den Vorjahren.

Eine umfassende Steuerreform ist in Deutschland weiter nicht in Sicht. Noch weiß man nicht einmal, wer das Land künftig regiert. Dass viele Bürger sich im neuen Jahr dennoch über mehr Netto vom Brutto freuen dürfen, ist noch der Großen Koalition zuzuschreiben. Bereits vor mehr als einem Jahr hatten Union und SPD entschieden, die kalte Progression der Jahre 2016 und 2017 auszugleichen. Der erste Schritt wurde zum 1. Januar 2017 umgesetzt, der zweite Schritt steht jetzt zum Jahreswechsel an.

Der Grundfreibetrag wird von 8.820 Euro auf 9.000 Euro angehoben. Das Kindergeld steigt um 24 Euro im Jahr, der Kinderfreibetrag entsprechend um 72 Euro auf 4.788 Euro. Zudem wird der gesamte Einkommensteuertarif so verschoben, dass jeder Steuersatz erst bei einem leicht höheren Einkommen als bisher greift. Zum Beispiel wird die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz erhoben wird, um rund 900 Euro erhöht. Diese Verschiebung soll die Inflation des Jahres 2017 ausgleichen und fällt deutlich größer aus als in den Vorjahren. Deshalb sind die Effekte für die Bürger auch stärker spürbar. Normalverdiener werden bei gleichbleibendem Lohn im Monat mehr als zehn Euro zusätzlich im Portemonnaie haben. Das reicht für eine Schachtel Pralinen – in den Vorjahren war meist nur ein Cappuccino drin.

Grundsätzlich gilt: Wer mehr Steuern zahlt, hat durch den Inflationsausgleich auch mehr zusätzliche Euro zur Verfügung. Wer mit seinem Bruttogehalt jedoch über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt, profitiert in vielen Fällen weniger stark. Denn die Einkommensgrenzen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Rentenversicherung werden zum Jahreswechsel ebenfalls erhöht damit die Einnahmen an der Lohnentwicklung partizipieren. Dadurch steigen zum Jahreswechsel die Beiträge für Einkommen über den alten Grenzen, wodurch die Steuerentlastung teilweise aufgezehrt wird. Die leichte Absenkung des Beitragssatzes für die Renten- und Krankenversicherung um jeweils 0,1 Prozentpunkte kann diese Zusatzbelastung nur minimal ausgleichen.

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