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Vergemeinschaftung von Verlusten IW-Nachricht 25. November 2015

Gemeinsame Einlagensicherung macht Banken nicht sicherer

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine europäische Einlagensicherung präsentiert. Dieser zielt auf die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab. Getragen wird dieses System von den Banken aus Ländern mit einem soliden Bankensystem, die nun für die Verluste anderer haften müssen.

Bisher waren die drei Säulen der Europäischen Bankenunion die gemeinsame Bankaufsicht, die gemeinsame Bankenabwicklung und gemeinsame Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme. Die neuen Pläne der Kommission sehen nun aber vor, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme schrittweise vergemeinschaftet werden. Dazu sollen die Beiträge aller Banken des Euroraums zusammengeführt werden.

Doch für ein solches Vorhaben sind die strukturellen Unterschiede in den nationalen Bankensystemen zu groß. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung führt so zu einer Umverteilung von Ländern mit einem soliden Bankensystem hin zu Ländern mit einem unsoliden Bankensystem. Diese Unterschiede zeigen sich vor allem an den notleidenden Krediten, d.h. an den Krediten deren Rückzahlung ungewiss ist, gemessen an den gesamten vergebenen Krediten. Diese reichen von 0,8 Prozent in Finnland bis zu 44,4 Prozent in Zypern. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis die Einlagensicherungssysteme von Ländern mit einem geringen Anteil an Problemkrediten, wie Deutschland (1,8 Prozent), den Niederlanden (2,8 Prozent) und Österreich (4,1 Prozent) für die Verlust von Banken in Ländern wie Griechenland (24,6 Prozent), Irland (22,8 Prozent) oder eben Zypern aufkommen müssen.

Problematisch ist an dem Vorschlag auch, dass die Kommission alle Banken so behandelt, als ob sie grenzüberschreitend tätig sind. Der Großteil der europäischen Banken ist aber klein und auf lokaler Ebene tätig. Diese Banken sind den Risiken des Kapitalmarktes, insbesondere den Risiken einer Staatsinsolvenz, deutlich weniger ausgesetzt als international tätige Großbanken. Sie bringen stattdessen ihre lokale Expertise bei der Finanzierung der lokalen Wirtschaft ein. Diese Banken weisen auch nur sehr wenige Problemkredite auf (2,7 Prozent gegenüber 5,3 Prozent bei den Großbanken im Euroraum).

Die Vielfalt der Geschäftsmodelle im Bankensystem ist gerade für die Stabilität und die Kreditversorgung vorteilhaft – sie sollte nicht durch eine gemeinsame Einlagensicherung zerstört werden. Der Weg zu stabileren Banken führt nicht über eine Gemeinschaftshaftung. Stattdessen sollte die Politik beim Problem der notleidenden Kredite ansetzen und zwar über gemeinsame Mindeststandards im Insolvenzrecht. Dies ist vor allem in den Ländern mit dem höchsten Anteil an faulen Krediten nötig. Verluste bei Zahlungsausfall eines Kreditnehmers können durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Banken mit Insolvenzverwaltern reduziert werden. Dadurch hätten Banken dann eine Chance, zumindest einen Teil ihres eingesetzten Kapitals zurückzugewinnen.

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