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Keine Bußgelder für Spanien und Portugal IW-Nachricht 18. Mai 2016

Aufgeschoben darf nicht aufgehoben sein

Erstmals in der Geschichte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) hätte die EU Sanktionen gegen Spanien und Portugal wegen überhöhter Staatsdefizite verhängen können. Sie hat aber vorerst darauf verzichtet – mit Rücksicht vor allem auf Spanien. Dabei darf es nicht bleiben, spätestens im Juli muss sie handeln.

Die Datenlage ist mehr als eindeutig: Spanien und Portugal haben im Jahr 2015 sehr klar gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen. Als Hüterin der Verträge hätte die EU-Kommission eine Verfahrensverschärfung empfehlen müssen, die zu Sanktionen in Form von Geldbußen bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung hätten führen können. Aus politischer Rücksichtnahme auf Spanien ist dies nicht geschehen. Die Kommission wollte die Wahlchancen von Regierungschef Rajoy wohl nicht noch weiter schwächen. Kommissionspräsident Juncker hat die SWP-Regeln mit dieser politischen Entscheidung bewusst ausgehebelt. Damit droht ein gefährlicher Präzedenzfall, der den reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes entscheidend schwächen könnte.

Die Kommission hat sich allerdings bewusst ein Hintertürchen offen gelassen: Sie will sich Spanien und Portugal im Juli noch einmal vornehmen. Dann hat Spanien gewählt und hoffentlich die Regierungsbildung abgeschlossen. Offenbar beruft sich Brüssel momentan darauf, dass der SWP ja nicht vorschreibt, wann genau die Kommission eine Verfahrensverschärfung empfehlen muss. Das könnte sie also auch noch im Juli tun. Doch wenn das dann unterbleibt, ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt das Papier nicht wert, auf dem er steht.

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