Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich 2015 laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr nur leicht verringert. Die Statistiker vermuten dahinter auch einen Effekt des im Jahr 2015 eingeführten Mindestlohns. Dieser könnte zu dem Rückgang beigetragen haben – allerdings ist auch ein unerwünschter Nebeneffekt nicht ausgeschlossen.
Mindestlohn setzt nicht an den Ursachen an
Der Gender Pay Gap, also die durchschnittliche Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern, hat sich von 21,6 Prozent im Jahr 2014 auf 21,3 Prozent im Jahr 2015 reduziert. Damit bleibt die Lohnlücke seit Jahren nahezu unverändert. Der kleine Rückgang im vergangenen Jahr könnte theoretisch mit dem 2015 eingeführten Mindestlohn zusammenhängen, wenn durch dessen Einführung mehr Frauen als Männer von einer Anhebung ihrer Löhne profitiert haben.
Allerdings dürfte die gesetzliche Lohnuntergrenze auch Folgen für die Beschäftigung im Niedriglohnbereich haben. Einen Hinweis darauf liefert die Entwicklung der Minijobs: So ist laut Bundesagentur für Arbeit im August 2015 die Zahl der Frauen in ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 5 Prozent gesunken, während die Zahl der Männer in diesen Jobs nur um etwa die Hälfte dessen abnahm. Wenn eine Geringverdienerin ihren Job verliert, verringert dies zwar ebenfalls die Lohnlücke, weil ihr Lohn dann nicht mehr in den Durchschnittslohn der Frauen bei der Berechnung des Gender Pay Gaps einfließt. Die wirtschaftliche Lage der Frauen hat sich dadurch aber nicht verbessert.
Ohnehin kann der Mindestlohn allenfalls die Symptome, nicht aber die Ursachen der Entlohnungsunterschiede angehen. Diese sind bekannt und liegen vor allem in den unterschiedlichen Merkmalen berufstätiger Frauen und Männer: Beispielsweise wählen Frauen andere Berufe als Männer und kümmern sich länger um die Erziehung ihrer Kinder. Verschiedene Studien zeigen, dass sich die Lohnlücke fast vollständig erklären lässt, wenn man diese und weitere Faktoren berücksichtigt.
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