Sieben Bundesländer wollen im Bundesrat über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abstimmen lassen. Doch die Rückkehr würde dem Wettbewerb im GKV-System erheblich schaden und das Ziel des kassenindividuellen Zusatzbeitrags konterkarieren.
Wettbewerb statt Parität stärken
Fünf rot-grün regierte Bundesländer, das rot-rote Brandenburg sowie das rot-rot-grüne Thüringen fordern eine Rückkehr zur „vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen“. Übersetzt bedeutet eine hälftige Teilung des Beitrags, dass der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer abgeschafft würde. Die Initiatoren des Vorhabens übersehen dabei leider die Bedeutung, die der Zusatzbeitrag für eine wirtschaftlichere Steuerung der GKV hat.
Zunächst gilt, dass weder die hälftige noch jede andere Aufteilung des GKV-Beitrags das Kernproblem der Versicherung löst: Sie leidet seit Jahren unter dem überproportional starken Ausgabenanstieg – Experten rechnen in diesem Jahr mit Mehrausgaben von 4,4 Prozent und im kommenden Jahr mit weiteren 5,4 Prozent. Das werden weder der erwartete Lohnanstieg noch die Beschäftigungsentwicklung dauerhaft ausgleichen können.
Die Hoffnungen ruhen deshalb auf dem Wettbewerb. Mehr Konkurrenz zwischen den Kassen und Leistungsanbietern soll zu kostengünstigeren Versorgungsangeboten führen und die Ausgabenentwicklung bremsen. Doch dafür ist ein eindeutiges Preissignal an die Versicherten nötig – das ist im Moment der Zusatzbeitrag: Je weiter die Beitragssätze auseinanderliegen, desto eher haben die Versicherten einen Anreiz, die Kasse zu wechseln, um Geld zu sparen.
Die Rückkehr zur vollständig paritätischen Finanzierung würde diesen gerade erst entstehenden Wettbewerb zunichte machen. Die Hälfte der Beitragssteigerung würde künftig im Kleingedruckten des Lohnzettels versteckt und der Anreiz wäre geringer, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Profitieren würden davon vor allem jene Anbieter im Gesundheitssystem, die sich einem deutlich geringeren Wettbewerbsdruck stellen müssten.
Was in der Diskussion bislang ebenfalls unter den Tisch fällt: Wählt ein Arbeitnehmer eine Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag, kommt die finanzielle Ersparnis allein ihm zugute – der Arbeitgeber hat nichts davon, weil sein Beitragsanteil festgeschrieben ist. In einer vollständig paritätisch finanzierten Welt würde dagegen stets auch der Arbeitgeber von der kostenbewussten Entscheidung seiner Mitarbeiter profitieren.
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