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(© Foto: GettyImages)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 1. April 2022

Rentenerhöhung: Haltelinie schlägt Nachholfaktor

Sollte sich ein rechnerisches Minus für die Rentnerinnen und Rentner ergeben, schützt die Rentengarantie vor Kürzungen. In besseren Zeiten sollen dann mögliche Erhöhungen mit den ausgelassenen Minderungen verrechnet werden. Diesen Ausgleichsmechanismus will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Sommer reaktivieren. Doch die Tücke liegt im Detail: In Jahren, in denen das Rentenniveau unter 48 Prozent zu sinken droht, soll erst gar kein Ausgleichsbedarf festgestellt werden. Mögliche Folgen einer Krise würden die Beitragszahler dann dauerhaft belasten.

Die Idee des Nachholfaktors

Grundsätzlich folgt die Rentenentwicklung der Lohnentwicklung. Sollten die durchschnittlichen Entgelte einmal sinken, dann kann sich daraus ein rechnerisches Minus bei der Rentenanpassung im Folgejahr ergeben. Die Rentengarantie schützt aber Ruheständler vor Kürzungen. Allerdings müssten die Beitragszahler in der Folge dauerhaft höhere Lasten schultern, wenn die ausgelassene Minderung nicht irgendwann wieder nachgeholt wird. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Nachholfaktor definiert, der den einmal festgestellten Ausgleichsbedarf schrittweise mit Erhöhungen verrechnet, die in Folgejahren wieder möglich werden. Auf diese Weise werden Rentnerinnen und Rentner in Krisenzeiten geschützt, ohne die Beitragszahler langfristig zu übervorteilen.

Coronafolgen der doppelten Haltelinie

Mit der „doppelten Haltelinie“ wurde im Jahr 2018 verabredet, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent betragen muss. Im Gegenzug darf der Beitragssatz nicht über die 20-Prozent-Marke klettern. Damit dies auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen gelingen kann, wurde der Nachholfaktor von der schwarz-roten Vorgängerregierung bis dahin ausgesetzt. Im ersten Coronajahr trat aber genau diese Situation ein, vor der der Ausgleichmechanismus eigentlich schützen soll.

Denn aufgrund der im Jahr 2020 gesunkenen Durchschnittsentgelte ergab sich für die Rentenanpassung im letzten Jahr eigentlich ein Minus. Die Rentengarantie bewahrte Ruheständler vor Kürzungen. Infolge der wirtschaftlichen Erholung im zweiten Coronajahr ist nun wieder eine üppige Erhöhung der gesetzlichen Renten möglich. Die Rentenbezieher konnten also nicht nur die Krise gut überstehen, ohne Nachholfaktor würde ihr Sicherungsniveau auch auf Dauer höher ausfallen als ursprünglich erwartet. Denn sowohl die aktuelle als auch die kommenden Rentenrunden würden auf den garantierten Renten aufsatteln.

Um eine Unwucht zu Lasten der Beitragszahler auszugleichen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun den Nachholfaktor reaktivieren. Damit setzt er die rentenpolitische Vereinbarung der Ampelkoalition um. Für die Bezieher gesetzlicher Renten erscheint das verschmerzbar, denn immer noch winkt im Sommer ein Plus von gut 5 Prozent im Westen. (Aufgrund der schrittweisen Angleichung des Rentenrechts kommt in Ostdeutschland sogar noch etwas obendrauf.)

Niveauschutzklausel setzt Nachholfaktor außer Kraft

Doch es droht Ungemach für den Fall, dass die Durchschnittsentgelte der Beitragszahler bis 2025 noch einmal sinken sollten. Denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Jahren, in denen das Sicherungsniveau unter 48 Prozent zu sinken droht, erst gar kein Ausgleichsbedarf festgestellt werden soll, selbst wenn sich dies aus der Entwicklung der Durchschnittsentgelte ergäbe. Das bedeutet, dass ausgelassene Minderungen auch dann nicht mehr nachgeholt werden können, wenn die wirtschaftliche Entwicklung wieder zu einem Rentenniveau oberhalb von 48 Prozent führt.

Ob sich in den nächsten Jahren eine Entwicklung wie im ersten Coronajahr wiederholt, ist ungewiss. Für diesen Fall aber bliebe das Problem bestehen, dass die Kosten, die aus dem Zusammenwirken von Rentengarantie und Niveausicherungsklausel entstehen, dauerhaft von den Beitragszahlern zu tragen sind.
 

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