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Jochen Pimpertz IW-Nachricht 12. Juli 2018

Rentenpolitik: Armutsgefährdung treffsicher bekämpfen

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage im Deutschen Bundestag liegt in Deutschland fast jede zweite Monatsrente unter 800 Euro. Das deutet jedoch noch nicht direkt auf eine steigende Armutsgefährdung hin – denn die niedrigen Renten werden oft durch den Partner ausgeglichen. Dennoch muss sich die Politik auf eine wirksame Armutsprävention konzentrieren.

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Das Armutsrisiko wird unter Einbeziehung aller Einkommensquellen im Haushalt berechnet, also einschließlich der des Partners. Das Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt. Dass heute so viele niedrige Renten ausgezahlt werden, ist auch ein Spiegel der familiären Arbeitsteilung, die früher vor allem für westdeutsche Haushalte typisch war: Vorherrschend war der männliche Alleinverdiener, der deshalb auch das Gros des Ruhestandseinkommens beisteuert. Das sichert auch den Ehepartner ab, selbst wenn dessen Rentenanspruch vergleichsweise gering ausfällt. So lässt sich erklären, warum fast die Hälfte der gesetzlichen Monatsrenten unter dem Hartz IV-Niveau eines Single-Haushalts (einschließlich pauschalierter Wohnkosten) liegt, aber nur 3,1 Prozent der über 65-Jährigen Grundsicherung im Alter beziehen. Bei den Beziehern einer gesetzlichen Rente liegt die Quote mit 2,6 Prozent sogar noch niedriger. Im Bevölkerungsdurchschnitt sind es 9 Prozent.

Nach einer aktuellen Studie im Auftrag der Gesetzlichen Rentenversicherung könnte die Grundsicherungsquote der Älteren bis 2030 deutlich steigen – bei Frauen von aktuell 3,2 Prozent auf bis zu 5,2 Prozent, bei Männern von 2,9 Prozent auf bis zu 5,9 Prozent. Damit bliebe die Quote in der Altersgruppe 65+ immer noch deutlich unter der im heutigen Bevölkerungsdurchschnitt. Die Simulation verdeutlicht aber, dass Altersarmut nicht bagatellisiert werden darf.

Umso wichtiger ist es, die Rentenpolitik auf Maßnahmen zu konzentrieren, die den Bedürftigen treffsicher helfen. Stattdessen plant die Große Koalition, knappe Mittel mit der Gießkanne zu verteilen – also auch Rentner zu bedenken, die keiner Unterstützung bedürfen: Das gilt für die Festschreibung des gesetzlichen Sicherungsniveaus auf 48 Prozent ebenso wie für die Mütterrente II. In beiden Fällen wird nicht geprüft, ob diese Mittel wohlhabenden Haushalten oder bedürftigen Rentnern zugutekommen. Allein bei der Mütterrente rechnet die Rentenversicherung mit einer Belastung von anfänglich rund 3,7 Milliarden Euro – Geld, das sich deutlich treffsicherer einsetzen ließe.

Statt neue Lasten auf die Schultern junger Beitragszahler zu laden, sollte sich die Bundesregierung auf zwei Kernfragen konzentrieren: Mit welchen Maßnahmen kann die Gesellschaft den tatsächlich Bedürftigen helfen? Wie können Menschen dauerhaft in das Arbeitsleben integriert werden, damit sie eigenverantwortlich für ihr Alter vorsorgen können? Antworten auf diese Fragen lägen sowohl im Interesse der erwerbstätigen Beitragszahler als auch im Interesse aller Steuerzahler, also auch der Ruheständler.

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