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Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter im Fokus der Sozialstaatsreform. (© Sean Gallup / Getty Images)
IW-Nachricht 27. Januar 2026 Maximilian Stockhausen / Holger Schäfer

Sozialstaatsreform: Richtige Impulse, viele Details offen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform des Sozialstaats hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Vorschläge adressieren zentrale Schwächen des bestehenden Systems, lassen in der Ausgestaltung aber noch viele Fragen offen.

Die Kommission setzt an einem Kernproblem an: Für Menschen in der Grundsicherung lohnt sich Erwerbsarbeit oft zu wenig. Das derzeitige System begünstigt geringfügige und teilzeitnahe Beschäftigung, weil sich niedrige Einkommen vergleichsweise attraktiv mit Bürgergeld aufstocken lassen. Der Wechsel in eine vollzeitnahe oder vollzeitige Beschäftigung bringt dagegen häufig nur geringe finanzielle Vorteile.

Mehr Anreize für Vollzeit

Um diesen Fehlanreiz zu korrigieren, schlägt die Kommission vor, die Freibeträge für Minijobs zu senken und im Gegenzug höhere Freibeträge für vollzeitnahe Beschäftigung einzuführen. Das erhöht den Anreiz, den Lebensunterhalt stärker aus eigener Arbeit zu sichern und aus dem Transferbezug herauszuwachsen. Allerdings dürfte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten, da höhere Freibeträge auch Haushalten mit höheren Erwerbseinkommen zugutekommen.

Zudem empfiehlt die Kommission, mehrere steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einheitlichen Leistung zusammenzuführen. Künftig sollen diese Leistungen über ein zentrales digitales Portal zugänglich sein. Die Zuständigkeiten würden sich von vier auf zwei Behörden verringern. Abgrenzungsprobleme zwischen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen abgebaut werden.

Reformbedarf bleibt

Ob die Reform erfolgreich sein wird, bleibt offen. Einfachere Verfahren können den bürokratischen Aufwand senken, dürften aber zugleich die Inanspruchnahme erhöhen und Mehrausgaben auslösen. Die Kommission hat wichtige Impulse gesetzt, grundlegende Probleme bleiben jedoch bestehen. Im Angesicht von Überalterung, Fachkräftemangel und steigenden Sozialausgaben sind deutlich substanziellere Reformen notwendig
 

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