Wenn die Politik die Minijob-Regeln abschafft, müssen auch geringfügig Beschäftigte Sozialbeiträge zahlen. Das hilft weder den Beschäftigten noch den Sozialversicherungen, sagt IW-Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer.
Minijob-Abschaffung: „Damit wäre niemandem geholfen“
Aus der CDU kommen derzeit Forderungen, die Minijob-Regelungen abzuschaffen. Für die Beschäftigten hieße das: weniger Geld auf dem Konto. Die Sozialversicherungen würden kaum profitieren, denn die zusätzlichen Beiträge würden minimal ausfallen. Gleichzeitig würde der bürokratische Aufwand steigen.
Etwa jeder siebte Beschäftigte arbeitet nur wenige Stunden pro Woche. Viele können oder wollen nicht mehr arbeiten – daran kann die Politik wenig ändern. Die Abschaffung der Minijobs würde diese Menschen lediglich dazu verpflichten, Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das würde ihre Löhne deutlich senken und die Jobs deutlich unattraktiver machen. Zudem erwerben sie bei geringen Arbeitszeiten kaum Ansprüche, die im Alter oder bei Arbeitslosigkeit wirklich helfen.
Ein Ziel bei der Einführung des Minijobs war es, unnötigen Verwaltungsaufwand für die Sozialversicherungen zu verhindern. Daran hat sich nichts geändert. Denn die Berechnung, Erhebung und Auszahlung von Beiträgen und Leistungen zieht einen bürokratischen Aufwand nach sich. Angesichts des vernachlässigbaren sozialpolitischen Effekts der in einem Minijob erworbenen Ansprüche erscheint es angemessen, diesen Aufwand zu beschränken.
In der Summe sprechen wir also von einem Vorschlag, mit dem niemand geholfen wäre: Minijobber hätten weniger Geld in der Tasche, ohne von den erworbenen Ansprüchen wirklich profitieren zu können. Die Kassen würden mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Die Arbeitgeber dürften zudem Schwierigkeiten bekommen, die fortan schlechter bezahlten Jobs zu besetzen.
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