Der Deutsche Bundestag berät morgen (4.) über das von der Bundesregierung geplante Tarifeinheitsgesetz. In einer gemeinsamen Resolution beklagen der „beamtenbund und tarifunion“ sowie einige Spartengewerkschaften einen „beispiellosen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit“. Dieser Vorwurf ist interessenpolitisch motiviert – Gemeinwohlinteressen spielen bei ihm keine Rolle.
Tarifeinheitsgesetz: Stabilität statt Streikchaos
Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass konkurrierende Gewerkschaften ihren Organisationsstreit nicht auf dem Rücken von Arbeitgebern und unbeteiligten Kunden austragen. Die Bahnstreiks im letzten Herbst haben gezeigt, wohin solche Konflikte führen können.
Über Jahrzehnte hinweg galt in Deutschland der Grundsatz „ein Betrieb gleich ein Tarifvertrag“. Dieser Grundsatz war neben dem Flächentarifvertrag eine elementare Säule der deutschen Arbeitsbeziehungen. Beides zusammen sicherte ein hohes Maß an sozialem Frieden. Dies war ein Standortvorteil, der Arbeitsplätze sicherte.
Tarifkonkurrenz fragmentiert indes die Tarifverhandlungen, schürt Neid zwischen Gewerkschaften, Berufsgruppen und Beschäftigten und erhöht die Konfliktrisiken. Tarifverhandlungen mit Spartengewerkschaften dauern länger und eskalieren leichter als die der Branchengewerkschaften.
Das geplante Tarifeinheitsgesetz schränkt die Tariffähigkeit von Spartengewerkschaften ohnehin nicht ein. In Einzelfällen kann es zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen, wenn sich Gewerkschaften untereinander nicht einigen können, aber die größere Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen will. Damit schützt der Gesetzgeber das Gemeinwohl und er sichert die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.
Das Tarifeinheitsgesetz: Juristischer Balanceakt mit ökonomischer Wirkung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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