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Hagen Lesch IW-Nachricht 28. Juni 2016

Mindestlohn: Mit Augenmaß anpassen

Die Mindestlohnkommission schlägt vor, die Lohnuntergrenze ab 2017 auf 8,84 Euro je Stunde anzuheben. Sie hält sich damit an die Regeln des Mindestlohngesetzes. Kritiker fordern dagegen 10 Euro und mehr. Das wäre unverantwortlich, denn noch immer weiß niemand, wie sich der Mindestlohn bei schwächelnder Konjunktur auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.

Ein Faktencheck des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat gezeigt: Der Mindestlohn hat viele Minijobs gekostet, im Gegenzug sind aber sozialversicherungspflichtige Stellen entstanden. Einige Dienstleistungen wie Taxifahrten oder Haarschnitte wurden teurer – vor allem im Osten. Außerdem stiegen die Löhne von an- und ungelernten Arbeitnehmern überdurchschnittlich.

Trotzdem ging die Zahl der sogenannten Aufstocker – also jener, deren Einkommen der Staat durch Transfers aufbessert – kaum zurück. Der Mindestlohn war demnach kein effizientes Anti-Armutsinstrument. Doch das kann er auch nicht sein: Er honoriert die Arbeitsleistung eines einzelnen Arbeitnehmers, berücksichtigt dabei aber nicht, wie viele Personen dieser Arbeitnehmer versorgen muss. Deshalb taugt der Mindestlohn nicht als Ersatz für gezielte staatliche Unterstützungsleistungen.

Entsprechend ist es sinnvoll, dass der Mindestlohn erst im Nachhinein an die Tariflohnentwicklung angepasst werden soll. Denn schon diese moderate Anpassung birgt Risiken: Zwar ist der Arbeitsmarkt nach wie vor robust. Die ökonomischen Anpassungsprozesse des Mindestlohns laufen aber noch und dabei ist völlig offen, ob die starke Verteuerung einfacher Arbeit nicht doch noch Jobs kosten wird. Der Mindestlohn ist daher mit Augenmaß anzupassen – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft.

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