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Anerkennung ausländischer Abschlüsse IW-Nachricht 23. März 2011

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Ein Spätaussiedler aus Weißrussland bekommt seinen Industrieelektroniker-Abschluss in Deutschland anerkannt – sein ebenfalls weißrussischer Ex-Kollege allerdings nicht, weil er keinen Spätaussiedlerstatus hat. Denn der einzige Unterschied zwischen den beiden ist der Migrationsstatus – der eine ist Spätaussiedler, der andere Drittstaatler. Für Drittstaatsangehörige gab es bisher in den meisten Berufen keine Verfahren zur Bewertung ihrer Abschlüsse. Dies soll sich nun ändern.

Mittlerweile hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Die wichtigste Veränderung: Künftig sollen Zuwanderer – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Migrationsstatus – auch dann einen Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren bekommen, wenn ihr Abschluss unter die sogenannten nicht-reglementierten Berufe fällt, etwa Informatiker oder Wirtschaftswissenschaftler. Zudem wird künftig die Berufserfahrung berücksichtigt.

Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf: Flüchtlinge, die häufig keine Papiere über ihre Bildung vorweisen können, werden künftig in praktischen Prüfungsverfahren eine Chance bekommen, ihre beruflichen Kompetenzen zu beweisen. Und Ausländer, die bereits einen Abschluss aus ihrer Heimat vorweisen können, der jedoch den hiesigen Anforderungen teilweise nicht genügt, sollen mit sogenannten Ausgleichsmaßnahmen ihre Qualifikationslücken schließen können, ohne eine neue Ausbildung machen zu müssen.

Zu einer „Inflation der Diplome“ wird das Gesetz in dieser Ausgestaltung nicht führen. Denn die Vorschriften legen gleich strenge Maßstäbe an den Vergleich ausländischer Abschlüsse mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen an, wie dies etwa bei den bereits existierenden Regeln für Spätaussiedler oder EU-Bürger der Fall ist.

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