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Tusks EU-Reformvorschläge IW-Nachricht 3. Februar 2016

Nicht nur Großbritannien profitiert

EU-Ratspräsident Donald Tusk kommt dem britischen Premier David Cameron entgegen. Mit den Reformvorschlägen will die EU einen Brexit – also den Austritt Großbritanniens aus der Gemeinschaft – verhindern. Alles scheint sich dabei nur um die Briten zu drehen. Dabei sind die Reformen auch für Deutschland eine Chance.

Im vergangenen November hatte Cameron seine vier Kernforderungen aufgestellt, damit er seinem Land den Verbleib in der EU empfehlen könnte: Schutz der Interessen von Nicht-Euro-Ländern, Verzicht auf das verbindliche EU-Ziel einer „immer engeren Union“ für Großbritannien, mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Bürokratie-Entlastung und eine Beschränkung des Zuzugs von Bürgern aus anderen EU-Staaten. Mit seinen Reformvorschlägen orientiert sich Tusk nun daran – eine Umsetzung hätte Folgen für die gesamte Union. Und nicht nur die Briten würden profitieren.

Deutschland hat zwar nichts von der Klarstellung, dass das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet ist, sich politisch stärker in die EU zu integrieren. Gleiches gilt für Camerons Forderung, dass Nicht-Euroländer durch die weitere Integration des Euroraums nicht im Binnenmarkt diskriminiert werden dürfen und auch nicht für Rettungsmaßnahmen zur Kasse gebeten werden können. Die anderen Vorschläge könnten aber auch Deutschland nützen – wenn sie richtig umgesetzt werden.

  • Tusks Vorschläge sehen vor, dass das Prinzip der Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU zwar im Kern nicht angetastet wird. Das ist auch richtig so. Es soll aber strikter ausgelegt werden. Dazu soll es eine „Notbremse“ geben, die im Fall von Wanderungen in einer außergewöhnlichen Größenordnung und über längere Zeit greift. Das soll Sozialmissbrauch durch EU-Zuwanderer verhindern. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kindergeldzahlungen für ausländische Arbeitnehmer gesenkt werden können, wenn die Kinder im Heimatland leben und dort der Lebensstandard niedriger ist. Sozialmissbrauch durch manche EU-Zuwanderer ist auch hierzulande ein Thema. Daher ist eine Neuregelung sinnvoll, allerdings bleibt abzuwarten, wie diese genau aussehen wird.
  • Deutschland betont in seinen Beziehungen zur EU traditionell immer wieder das Subsidiaritätsprinzip. Demnach soll die EU nur für Sachverhalte zuständig sein, die auf der nationalen Ebene nicht gut genug gelöst werden können. Die EU-Kommission legt das Subsidiaritätsprinzip zuweilen aber recht weit aus. Tusk schlägt nun die Schaffung einer „Roten Karte“ vor, um die Rolle der nationalen Parlamente zu stärken. Wenn innerhalb einer Frist von 12 Wochen eine Mehrheit von 55 Prozent der nationalen Parlamente gegen einen Gesetzgebungsvorschlag der Kommission votiert, weil er gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, wird der Ministerrat diesen Rechtsakt stoppen. Es sei denn, der Vorschlag wird so angepasst, dass er die Bedenken berücksichtigt. Die 55-Prozent-Schwelle wird zwar nicht leicht zu erreichen sein, trotzdem weist der Vorschlag in die richtige Richtung.
  • Cameron will, dass der Europäische Binnenmarkt gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU noch mehr betont wird. Damit ist er voll auf der deutschen Linie. Doch Tusks Vorschläge bleiben bei dieser Frage schwammig und scheinen kaum über das hinauszugehen, was ohnehin schon geschieht. So wollen die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen für eine bessere Regulierung sowie eine Verringerung administrativer Hemmnisse und Kosten für die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften (compliance costs) ergreifen. Unnötige Gesetze sollen abgeschafft werden. Hier sind mehr Ehrgeiz und mehr Konkretes nötig, gerade auch mit Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

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