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Tobias Hentze IW-Report Nr. 40 19. Dezember 2016 Stellungnahme zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein

Die Errichtung des „Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein“ zum 1. Januar 2018 und die Konzentration auf eine einzige unterstützende Finanzierungsquelle für die Versorgungslasten ist ein sinnvoller Schritt. Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung eines Versorgungsfonds.

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Stellungnahme zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein
Tobias Hentze IW-Report Nr. 40 19. Dezember 2016

Stellungnahme zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein

IW-Report

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Errichtung des „Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein“ zum 1. Januar 2018 und die Konzentration auf eine einzige unterstützende Finanzierungsquelle für die Versorgungslasten ist ein sinnvoller Schritt. Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung eines Versorgungsfonds.

Gleichzeitig ist eine Stärkung der Vorsorge jedoch auch dringend geboten. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung sind Ausgabensteigerungen für die Versorgungsansprüche der Landesbeamten bereits abzusehen. Von 2015 bis 2026 wird die Zahl der Versorgungsempfänger von knapp 33.000 auf gut 41.000 steigen (Schleswig-Holsteinischer Landtag, 2016).

Der Anfangsbestand soll nach dem „Gesetzentwurf über die Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein“ (Versorgungsfondsgesetz – VersFondsG S-H) 630 Millionen Euro betragen. Dies entspricht dem voraussichtlichen Endbestand der bisherigen Versorgungsrücklage. Die vorgesehene Zweckbindung der Finanzmittel für Versorgungsausgaben nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um eine anderweitige Verwendung im Rahmen der Haushaltsplanung auszuschließen (§ 5 VersFondsG S-H). Daher ist der Aufbau eines Versorgungsfonds auch einer alternativen Tilgung von Altschulden vorzuziehen. Aus politökonomischer Sicht wäre es unsicher, ob im Haushalt im Laufe der Jahre tatsächlich der Spielraum geschaffen würde, um die zunehmenden Pensionslasten zu finanzieren. Daher dient angesichts der steigenden Pensionslasten ein Versorgungsfonds eher dem Ziel solider Staatsfinanzen als ein Abbau von Altschulden.

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Tobias Hentze IW-Report Nr. 40 19. Dezember 2016

Tobias Hentze: Stellungnahme zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein – Schriftliche Anhörung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/4706)

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