Das Versprechen der Politik lautete, mit den 500 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) nur zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Sondervermögen: Versprochen, gebrochen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Versprechen der Politik lautete, mit den 500 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) nur zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Um dies sicherzustellen, sollte der Kernhaushalt des Bundes laut Grundgesetz eine „angemessene Investitionsquote“ aufweisen. Diese Angemessenheit sieht das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Errichtungsgesetz erreicht, wenn in der Haushaltsaufstellung jeder zehnte Euro für Investitionen vorgesehen ist. Der Grundgedanke, mit einer Quote eine Zweckentfremdung zu verhindern, ist nachvollziehbar und zielführend. Die Ausgestaltung der Bundesregierung ist allerdings fragwürdig. Dafür gibt es drei Gründe:
Erstens ist die politisch gewählte Mindestquote von 10 % ambitionslos. Die tatsächliche Investitionsquote im Bundeshaushalt lag nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen im Jahr 2024 bei rund 11 %. Ein Herausrechnen finanzieller Transaktionen wie Eigenkapitalerhöhungen bei der Deutschen Bahn oder Darlehen an öffentliche Einrichtungen ist sinnvoll, da ansonsten mit diesem Instrument die Investitionsquote gesteigert werden könnte, ohne dass die Regeln der Schuldenbremse tangiert wären. Denn finanzielle Transaktionen beeinflussen als Vermögenstausch nicht den Spielraum der strukturellen Nettokreditaufnahme.
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