1. Home
  2. Studien
  3. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
Ralph Brügelmann / Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 16 22. Juni 2015 Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
PDF herunterladen
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
Ralph Brügelmann / Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 16 22. Juni 2015

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes

IW policy paper

PDF herunterladen

Teilen Sie diesen Artikel:

oder kopieren Sie den folgenden Link:

Der Link wurde zu Ihrer Zwischenablage hinzugefügt!

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem am 1. Juni 2015 vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes wird die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für mittelgroße und große Familienunternehmen. Der Grund dafür ist die geplante Einführung einer Verschonungsbedarfsprüfung, die eine flächendeckende Verschonung – auch bei Erhalt der Arbeitsplätze – verhindern soll.

Künftig soll generell nur noch Vermögen verschont werden, das überwiegend, das heißt zu mehr als 50 Prozent, einem Hauptzweck des Unternehmens dient. Das nicht darunter fallende Vermögen soll hingegen als nicht begünstigt klassifiziert und für die Zahlung der Steuer herangezogen werden.

Für kleinere Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern soll die Lohnsummenklausel verschärft werden, so dass mehr Unternehmen als bisher unter diese Regelung fal-len. Das Bundesfinanzministerium plant mit einem Grenzwert von drei Beschäftigten.

Der Gesetzgeber will mit diesen Änderungen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 nachkommen. Allerdings übererfüllt der Gesetzgeber aus Sicht des IW Köln den Auftrag der obersten Richter.

Sowohl die Pläne zur Verschonungsbedarfsprüfung bei größeren Unternehmen als auch die Anzahl von drei Mitarbeitern als Grenzwert für die Frage, ob ein Unternehmen unter die Lohnsummenklausel fällt, zeigen sich als sehr restriktiv formuliert. Sie gefährden damit das Ziel der Verschonung – den weitgehenden Arbeitsplatzerhalt. Großzügigere Regelungen hinsichtlich der Prüfschwelle für größere Unternehmen sowie der Mitarbeitergrenze für die Lohnsummenprüfung würden die Sicherheit bestehender Arbeitsplätze erhöhen und dürften auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen.
Zudem lässt die vorgenommene Abgrenzung des begünstigten Vermögens noch viel Interpretationsspielraum zu. Auch an dieser Stelle sollte der Gesetzgeber noch ein-mal nachbessern und die Definition des begünstigten Vermögens erweitern.

PDF herunterladen
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
Ralph Brügelmann / Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 16 22. Juni 2015

Ralph Brügelmann / Tobias Hentze: Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes

IW policy paper

PDF herunterladen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Teilen Sie diesen Artikel:

oder kopieren Sie den folgenden Link:

Der Link wurde zu Ihrer Zwischenablage hinzugefügt!

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Michael Hüther / Jochen Pimpertz in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik Externe Veröffentlichung 17. November 2022

Wider eine verpflichtende Aktienrente – auch Vermögen sichert Wohlstand im Alter

Eine verpflichtende Vorsorge in Form einer kapitalgedeckten Zusatzrente wird unter anderem damit begründet, Freifahrerverhalten zu vermeiden. Verzichten Individuen freiwillig auf die Möglichkeit ergänzender Vorsorge, drohe eine ungerechtfertigte ...

IW

Artikel lesen
Judith Niehues / Maximilian Stockhausen Pressemitteilung 29. Dezember 2021

Mit 3.700 Euro gehören Singles zu den einkommensreichsten zehn Prozent

Paare, die keine Kinder haben oder deren Kinder bereits ausgezogen sind und die keine Rentner sind, haben die besten Chancen zur Einkommensspitze zu zählen. Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Ein Paar ohne Kinder gehört mit ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880