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Ralph Henger / Marcel Hude / Petrik Runst Gutachten 15. Juni 2016 Erst breit, dann tief sanieren: die Rolle von Sanierungsfahrplänen in der Energieberatung

Das Gutachten im Rahmen des Forschungsprogramms „Handwerk und Energiewende im Gebäudesektor“ diskutiert unter anderem die Wirkung umgesetzter Sanierungsfahrpläne für die notwendigen Klimaschutzbeiträge des Gebäudesektors auf Basis von Modellberechnungen.

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Gutachten
die Rolle von Sanierungsfahrplänen in der Energieberatung
Ralph Henger / Marcel Hude / Petrik Runst Gutachten 15. Juni 2016

Erst breit, dann tief sanieren: die Rolle von Sanierungsfahrplänen in der Energieberatung

Gutachten für die Schwäbisch Hall-Stiftung bauen-wohnen-leben

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Gutachten im Rahmen des Forschungsprogramms „Handwerk und Energiewende im Gebäudesektor“ diskutiert unter anderem die Wirkung umgesetzter Sanierungsfahrpläne für die notwendigen Klimaschutzbeiträge des Gebäudesektors auf Basis von Modellberechnungen.

Nach dem im Jahr 2010 von der Bundesregierung vorgelegten Energiekonzept soll der deutsche Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 annähernd klimaneutral gestaltet sein. Spätestens seit dieser ambitionierten Zielformulierung steht der Gebäudesektor im Fokus der Debatten über die Energiewende. Der Gebäudesektor gilt als „zentraler Schlüssel“ einer modernisierten Energieversorgung und ist notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen (BMWi/BMU, 2010). Momentan entfallen auf ihn bis zu 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen (BMWi, 2014).

Ende des Jahres 2014 wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) eine ganze Reihe an Aktionen und Instrumenten benannt, um die Energiewende auch im Gebäudesektor voranzubringen (BMUB, 2014; Bundesregierung, 2014a). An der Umsetzung dieser Maßnahmen hapert es jedoch seither. Umgesetzt wurde neben einer Reihe kleinerer Maßnahmen beispielsweise das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), welches zusätzliche Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-Heizungen gewährt. Die bereits sehr häufig diskutierte steuerliche Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen wurde hierfür jedoch Ende des Jahres 2015 im Rahmen der „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ aufgegeben, obwohl sie im Maßnahmenkatalog des NAPE explizit genannt ist (BMWi, 2015b). Zudem fehlt es weiterhin an einer Gesamtstrategie, in der die verschiedenen erforderlichen Politikmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz aufeinander abgestimmt werden. Das im „Energiekonzept 2010“ formulierte Zwischenziel „minus 20 Prozent an Wärmebedarf“ lässt sich bis zum Jahr 2020 nicht mehr erreichen (siehe Kapitel 4). Wie unlängst im April 2016 im Bereich der Elektromobilität muss die Politik daher einräumen, dass sie dieses selbst gesteckte Ziel verfehlen wird. Das wäre zwar eine politische Niederlage, bietet aber die Chance für eine Neuausrichtung, die vor allem die langfristigen Ziele in den Blick nimmt. Zur Erreichung der strategischen Ziele gilt weiterhin, dass die momentan zu niedrige Sanierungsrate des Gebäudebestandes von unter 1 Prozent zügig auf mindestens 2 Prozent erhöht werden sollte (IWU/BEI, 2010; IWU, 2013; Henger, 2014).

Neben der Sanierungsrate muss zudem auch die Sanierungstiefe – also die Qualität der Wärmeschutz- und technischen Effizienzmaßnahmen – angehoben werden. In der Praxis zeigt sich, dass vor allem Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, die in der Summe häufig in etwa ein Niveau der KfW-Effizienzhäuser 100 oder 115 erreichen (KfW, 2016). Hieraus resultieren bereits erhebliche Einsparungen, die mit wenig Aufwand relativ günstig generiert werden können. Jedoch verlangt die Perspektive bis zum Jahr 2050 weitere Maßnahmen an den Gebäuden, um schrittweise die gesamten Einsparungen der Klimaschutzstrategie erreichen zu können. In diesem Zusammenhang wurden Einzelmaßnahmen in der Vergangenheit häufig kritisch gesehen und die Förderung und Beratung fokussierte vor allem Komplettsanierungen und das Erreichen hoher Standards. Der Blick ist mittlerweile differenzierter und die Förderstrategien versuchen verstärkt, den Eigentümern mehr Optionen zu bieten und die individuellen und gebäudespezifischen Gegebenheiten vor Ort stärker zu berücksichtigen. In Folge dessen kann ein Eigentümer seit Oktober 2014 im Rahmen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Vor-Ort-Beratung wählen, ob er eine zusammenhängende Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus vornehmen will, oder eine schrittweise Sanierung, mithilfe verschiedener energetischer Einzelmaßnahmen in Form eines „Sanierungsfahrplanes“, durchführen möchte (BMWi, 2014). Die BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie vom Oktober 2014 definiert diesen als einen Plan, der aufzeigt, wie das Gebäude umfassend, das heißt unter Einbeziehung der thermischen Hülle und der Anlagentechnik, in aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch saniert werden kann (vgl. BAFA, 2014a). In Baden-Württemberg gibt es seit dem Sommer 2015 zudem den sogenannten „Sanierungsfahrplan BW“, durch den bei Vorlage der dort vorgeschriebene Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden von 15 auf 10 Prozent reduziert werden kann (Umweltministerium Baden Württemberg, 2016). Dieses Gutachten macht es sich zur Aufgabe, die Inhalte und Anwendung der Sanierungsfahrpläne für Eigentümer genauer hinsichtlich der Vor- und Nachteile zu untersuchen. Hierzu wurden mehrere Experteninterviews durchgeführt, die aufzeigen, welche Potenziale und Schwachstellen das gegenwärtige Geflecht von Beratung und Umsetzung aufweist.

Die Sanierungsfahrpläne lassen sich zudem in ein strategisches Konzept für den gesamten Wohnungsbestand zusammenfassen. Ein solcher bestandstypischer Sanierungsfahrplan dient dem Gesetzgeber als Leitlinie für die Ausgestaltung seiner Politikmaßnahmen und den Hauseigentümern als Orientierungsrahmen für Investitionen. Darüber hinaus zeigt er gesamtmarktbezogen auf, für welche Gebäudetypen sich durch energetische Modernisierungen Einsparungen beim Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung ergeben und mit welchen Investitionen sich diese realisieren lassen. Er gibt der öffentlichen Hand oder einem Liegenschaftsbetreiber Auskunft darüber, in welchen Gebäudetypen sich welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge am sinnvollsten realisieren lassen. Hierfür wird in diesem Gutachten ein Schätzmodell auf Basis verschiedener Gebäudetypen kalkuliert, welches die langfristigen Wirkungen verschiedenerer Szenarien abbildet. Hierdurch werden insbesondere der aktuelle Status Quo und mögliche Entwicklungspfade sichtbar. Die Ergebnisse dienen in Verbindung mit den Erkenntnissen der Experteninterviews einer Diskussion über die weitere strategische Planung des Konzeptes der Sanierungsfahrpläne.

Das Gutachten gliedert sich wie folgt: Zunächst werden in Kapitel 2 die gegenwärtige Situation in Hinblick auf die Bauvolumen, Gebäudestrukturen und Fördermöglichkeiten sowie die aktuelle Beratungssituation hinsichtlich energetischer Modernisierungsmaßnahmen dargestellt. Kapitel 3 stellt anschließend das Konzept der gegenwärtigen Sanierungsfahrpläne vor und diskutiert diese auf Basis der durchgeführten Experteninterviews. In Kapitel 4 wird die Wirkung umgesetzter Sanierungsfahrpläne für die notwendigen Klimaschutzbeiträge des Gebäudesektors auf Basis von Modellberechnungen diskutiert. Das Fazit stellt schließlich die zentralen Ergebnisse und Schlussfolgerungen zusammenfassend dar.

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