Die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) sind weit mehr als ein lokalpolitisches Experiment.
Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) sind weit mehr als ein lokalpolitisches Experiment.
Sie sind ein Eingriff mit nationaler Sprengkraft, dessen Kosten den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland treffen würden – entlang von fünf klar identifizierbaren Wirkungskanälen.
- International wird nicht zwischen Berlin und Deutschland differenziert. Als Bundeshauptstadt steht Berlin im Fokus der globalen Investorenwahrnehmung. Ein Vergesellschaftungsgesetz nach Artikel 15 GG schafft mit einer Kompensation unterhalb des Marktpreises einen bundesweiten Präzedenzfall und sendet ein unmissverständliches Signal an die Weltmärkte: Eigentumsrechte sind in Deutschland politisch disponibel. Diplomatische Verwerfungen, internationale Schiedsverfahren und eine dauerhafte ─Enteignungsprämie“ auf deutsche Investitionen wären die unvermeidlichen Folgen.
- Die Vergesellschaftung trifft nicht nur die Immobilienwirtschaft, sondern die gesamte Infrastruktur. Artikel 15 GG erfasst explizit Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel – und damit das Rückgrat des deutschen Wirtschaftsstandorts: Energiewirtschaft, Telekommunikation, Schlüsselindustrien und digitale Infrastruktur. Ausländische Investoren haben allein in der deutschen Energieversorgung rund 59 Milliarden Euro und in der Telekommunikation weitere 32 Milliarden Euro gebunden. Ein Berliner Präzedenzfall würde genau das Kapital abschrecken, das Deutschland für die Finanzierung der Energiewende und die Modernisierung seiner Infrastruktur dringend benötigt.
- Banken müssen mit erheblichen Finanzierungseinschränkungen reagieren. Die historische Erfahrung – insbesondere das Frankreich-Beispiel unter Präsident Mitterrand, wo die Risikoaufschläge auf Staatsanleihen nach den Verstaatlichungen 1981/82 auf bis zu 2,5 Prozentpunkte anstiegen – belegt, dass Eingriffe in Eigentumsrechte unmittelbar auf die Kapitalmärkte durchschlagen. Die Folge sind höhere Finanzierungszinsen aufgrund steigender Risikoprämien, geringere Marktwerte und geringere Beleihungsausläufe, sodass zahlreiche Investitionen nicht mehr realisierbar wären.
- Bund und Länder würden in die Berliner Haushaltsprobleme hineingezogen. Die Entschädigungskosten von 29 bis 39 Milliarden Euro würden den Berliner Schuldenstand schlagartig in die Höhe treiben. Gleichzeitig würden Gewerbesteuereinnahmen massiv einbrechen. Da Finanzmärkte eine implizite Bundesgarantie für Länderanleihen einpreisen, würde eine drohende Berliner Zahlungsunfähigkeit die Refinanzierungskosten für alle Bundesländer – und in der Folge auch für den Bund – spürbar ansteigen lassen.
- Zerstörtes Vertrauen lässt sich nur schwer zurückgewinnen. Vertrauensschocks in Kapitalmärkten lösen persistente Verhaltensänderungen aus, die weit über das auslösende Ereignis hinaus anhalten. Eine Berliner Vergesellschaftung könnte den Wirtschaftsstandort Deutschland damit für ein Jahrzehnt belasten.
Von der Umsetzung der Vergesellschaftung muss daher dringend abgeraten werden – zumal zur Erreichung der eigentlichen Ziele deutlich wirkungsvollere Instrumente zur Verfügung stehen. Das Kernproblem des Berliner Wohnungsmarktes liegt nicht in der Höhe der Bestandsmieten, sondern im fehlenden Angebot. Eine konsequente Baulandmobilisierung, der gezielte Kauf von Belegungsrechten, die Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau sowie eine treffsichere Subjektförderung durch Wohngeld sind wirksamere und wirtschaftlich ungleich weniger schädliche Wege, um bezahlbares Wohnen in Berlin zu fördern – ohne das Vertrauen der Märkte in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu verspielen.
DOI: 10.67087/13.21348
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