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IW-Policy Paper Nr. 5 30. Juni 2026 Martin Beznoska / Tobias Hentze Reform der Einkommensteuer – Arbeits- und Investitionsanreize stärken

Eine Reform der Einkommensteuer steht seit Jahren auf der politischen Agenda. Zwar wurde die kalte Progression in den vergangenen zehn Jahren weitgehend ausgeglichen, eine strukturelle Reform des Tarifs ist jedoch ausgeblieben.

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Arbeits- und Investitionsanreize stärken
IW-Policy Paper Nr. 5 30. Juni 2026 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Reform der Einkommensteuer – Arbeits- und Investitionsanreize stärken

Martin Beznoska / Tobias Hentze Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine Reform der Einkommensteuer steht seit Jahren auf der politischen Agenda. Zwar wurde die kalte Progression in den vergangenen zehn Jahren weitgehend ausgeglichen, eine strukturelle Reform des Tarifs ist jedoch ausgeblieben.

Das Aufkommen aus Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ist in den vergangenen Jahren um 50 Prozentpunkte stärker gestiegen als die Lohnsumme – ein Beleg für eine insgesamt gestiegene Steuerlast.

Der Grenzsteuersatz steigt als Folge der ausgebliebenen Reformen früh auf ein hohes Niveau an, der Spitzensteuersatz greift im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen deutlich eher als in früheren Jahren. Während es im Jahr 2005 noch das Doppelte des durchschnittlichen Bruttoverdiensts brauchte, um in den Spitzensteuersatz zu rutschen, beträgt das Verhältnis im Jahr 2026 nur noch 1,4 zu eins. Die hohen Grenzsteuerbelastungen mindern den Anreiz, die Arbeitszeit auszuweiten. Von einem Euro zusätzlichem Arbeitnehmerentgelt gehen in Kombination mit den Sozialbeiträgen bis zu 60 Prozent an den Staat.

Gleichzeitig beeinflusst die Einkommensteuer die Bereitschaft, unternehmerisches Risiko einzugehen. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern ist auch eine wichtige Unternehmensteuer. Personengesellschaften machen zwar nur rund 2,4 Prozent der Steuerpflichtigen aus, vereinen aber rund 14 Prozent der gesamten Einkünfte auf sich. In der Debatte um eine Erhöhung des Spitzen- oder Reichensteuersatzes sollte bedacht werden, dass diese zu einem erheblichen Teil unternehmerische Tätigkeiten träfe. Beim Spitzensteuersatz entfallen rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage auf unternehmerische Aktivitäten, beim Reichensteuersatz sind es sogar rund 70 Prozent.

Gleichzeitig erfüllt die Einkommensteuer eine zentrale Verteilungsfunktion. Die unteren Einkommensgruppen zahlen kaum Einkommensteuer, während die Belastung mit dem Einkommen deutlich ansteigt. Auf die einkommensstärksten 5 Prozent der Steuerpflichtigen entfallen rund 40 Prozent des gesamten Aufkommens einschließlich Solidaritätszuschlags, während ihr Anteil am zu versteuernden Einkommen bei knapp 22 Prozent liegt.

Eine vollständige Abschaffung des Mittelstandsbauchs wäre eine umfassende und mit Blick auf die Arbeitsanreize zielführende Reform, mit Steuermindereinnahmen von rund 68 Milliarden Euro jedoch fiskalisch sehr teuer. Eine moderate Reform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet und den Beginn des Spitzensteuersatzes nach hinten verschiebt, erscheint daher eher realistisch. Für diese Tarifoption werden Mindereinnahmen von rund 21 Milliarden Euro veranschlagt. Für Normalverdiener bedeutet dies zumindest eine Entlastung in Höhe eines mittleren dreistelligen Eurobetrags im Jahr, – dass der Betrag mit dem Einkommen steigt, liegt in der Natur des Tarifverlaufs. Damit würde es gelingen, die schleichenden Steuererhöhungen der vergangenen 20 Jahre auszugleichen und in etwa zur Tarifstruktur des Jahres 2006 zurückzukehren, also dem Stand nach der letzten Einkommensteuerreform.

Obwohl bei den Reformoptionen alle Einkommensgruppen entlastet werden, tragen hohe Einkommen nach einer Reform stets einen größeren Anteil am Steueraufkommen als bisher. Der Grund ist, dass mittlere Einkommen in der linear-progressiven Tarifzone prozentual stärker entlastet werden als hohe Einkommen. Zu beachten ist bei der anstehenden Reform, dass allein der Ausgleich der kalten Progression des Jahres 2026 eine Entlastung von rund 8 Milliarden Euro erfordert. Erst darüber hinausgehende Maßnahmen wären eine strukturelle Entlastung. 

DOI: 10.67087/13.21336

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