Das Teilen von Daten kann die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft steigern – muss sie aber nicht. Jedenfalls nimmt Data Sharing bei deutschen Unternehmen zu. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt von der europäischen Gesetzgebung beeinflusst.

Data Sharing in Deutschland: Theorie, Empirie und europäische Gesetzgebung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Teilen von Daten kann die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft steigern – muss sie aber nicht. Jedenfalls nimmt Data Sharing bei deutschen Unternehmen zu. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt von der europäischen Gesetzgebung beeinflusst.
Mittels eines dreigeteilten Vorgehens – theoretische Grundlagen, Empirie für Deutschland, europäische Gesetzesperspektive – werden die jüngsten Entwicklungen beim Data Sharing beleuchtet.
Mit zunehmender Digitalisierung und weitverbreiteter Nutzung des Internets sind das Sammeln, Speichern, Verarbeiten sowie die Übertragung bzw. das Teilen von Daten heute zu beträchtlich geringeren Kosten möglich als noch vor wenigen Jahrzehnten. Da es sich bei Daten um sogenannte „kollektive Konsumgüter“ (Samuelson, 1954) handelt, bei denen keine Rivalität im Konsum besteht, d. h. bei denen die Nutzung durch eine Partei nicht die Nutzung durch andere Parteien ausschließt, scheint ein aus volkswirtschaftlicher Sicht effizienter Umgang mit Daten darin zu bestehen, dass ein freier Zugang zu Daten für alle Interessierten bzw. die allgemeine Verpflichtung besteht, Daten zu teilen (Data Sharing). Diese Vermutung ist allerdings in dreifacher Hinsicht zu qualifizieren (siehe auch Eger & Scheufen, 2024).

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