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Klaus-Heiner Röhl IW-Kurzbericht Nr. 30 29. März 2022 E-Government und Verwaltungsdigitalisierung: Stand und Fortschritte

Die Umsetzung des E-Governments kommt in Deutschland ebenso wie die verwaltungsinterne Digitalisierung nur langsam voran. Wie bei der digitalen Infrastruktur erreicht das Land in diesem Bereich in internationalen Rankings allenfalls einen Platz im unteren Mittelfeld. Dabei ist die Digitalisierung der Verwaltung und der öffentlichen Leistungen für Bürger und Unternehmen immens wichtig. Eine schnellere Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes könnte das E-Government entscheidend voranbringen.

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Stand und Fortschritte
Klaus-Heiner Röhl IW-Kurzbericht Nr. 30 29. März 2022

E-Government und Verwaltungsdigitalisierung: Stand und Fortschritte

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Umsetzung des E-Governments kommt in Deutschland ebenso wie die verwaltungsinterne Digitalisierung nur langsam voran. Wie bei der digitalen Infrastruktur erreicht das Land in diesem Bereich in internationalen Rankings allenfalls einen Platz im unteren Mittelfeld. Dabei ist die Digitalisierung der Verwaltung und der öffentlichen Leistungen für Bürger und Unternehmen immens wichtig. Eine schnellere Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes könnte das E-Government entscheidend voranbringen.

Während die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voranschreitet (Büchel/Engels, 2021) und digitale Geschäftsmodelle von großen Plattformunternehmen über Cloud-Anbieter bis hin zu KI-Startups eine immer größere Rolle spielen, gestalten sich die Digitalisierung der staatlichen Bereiche und der Ausbau des E-Governments für Bürger und Unternehmen ausgesprochen zäh. Trotz politischer Bekenntnisse zur digitalen Verwaltung, die im Online-Zugangsgesetz (OZG) von 2017, der Berufung einer Digital-Staatsministerin 2018 und der deutschen Zustimmung zur Single Digital Gateway (SDG)-Verordnung der EU Niederschlag gefunden haben, ist Deutschland in einschlägigen Rankings zur Verfügbarkeit digitaler staatlicher Leistungen in den vergangenen Jahren ausgehend von einer Position im Mittelfeld eher noch zurückgefallen (European Commission, 2021; Röhl/Graf, 2021).

Mit dem Regierungswechsel in Berlin ist nun ein Tempowechsel zumindest angekündigt; die Digitalisierung der Verwaltung selbst, das E-Government und die Beschleunigung von Verfahren werden im Koalitionsvertrag prominent adressiert (SPD/Grüne/FDP, 2021). Die angestrebten Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung und im E-Government müssen jedoch auch überprüfbar erreicht werden. Eine gute Möglichkeit zur Evaluierung bietet dabei der jeweilige Stand der OZG-Umsetzung (Röhl, 2022).

Mit der Verwaltungsdigitalisierung wird das Ziel verfolgt, den Bürokratieaufwand bei Unternehmen, Beschäftigten und Bürgern zu verringern, öffentliche Leistungen effizienter bereitzustellen und ihre Qualität und Geschwindigkeit zu erhöhen (Röhl/Graf, 2021, 10). Hierfür spielt das 2017, also bereits vor fünf Jahren, verabschiedete OZG eine entscheidende Rolle. Im OZG werden Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, bis Ende 2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ (NKR, 2021, 1). Dieser Termin ist aber nicht mehr einzuhalten.

Nur ein kleiner Teil der 575 im OZG definierten Leistungen können direkt vom Bund entwickelt und online angeboten werden, da die Länder und speziell die Kommunen im deutschen Föderalsystem in vielen Fällen auch für Bundesleistungen als ausführende Organe der staatlichen Verwaltung agieren und die „Schnittstelle“ zu Bürgern und Unternehmen bilden.

Inhaltselement mit der ID 10568
Inhaltselement mit der ID 10569

Der Start in die Digitalisierung der OZG-Leistungen erforderte daher umfangreiche Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sowie die Einbeziehung der Kommunalebene. Doppelarbeiten sollten dabei angesichts ohnehin knapper Personal- und IT-Kapazitäten vermieden werden. Viele Leistungen werden von einzelnen Bundesländern oder je zwei Ländern als „Einer für Alle“- (EfA)-Leistungen digitalisiert, mit dem Ziel einer nachfolgenden Übernahme durch alle Länder und Kommunen.

Die 575 definierten Verwaltungsleistungen bestehen häufig aus einem Bündel von Einzelleistungen, die verschiedene Behörden und Ämter mit (bislang) unterschiedlichen Anforderungen einbeziehen. Daher war es notwendig, zur digitalen Umsetzung verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppen zu bilden, die mit modernen Methoden – wie etwa in agilen Projektteams – zusammenarbeiten. Dies erfordert die Überwindung des „Silodenkens“, das in deutschen Verwaltungen oft stark ausgeprägt ist (Hüther/Röhl, 2021).

Die umzusetzenden 575 OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder gegliedert, von „Arbeit & Ruhestand“ bis zum wirtschaftsbezogenen Feld „Unternehmens¬führung & -entwicklung“. Das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung ist mit 76 OZG-Leistungen, die über 1.000 einzelne Verwaltungsvorgänge umfassen, eines der größten Themenfelder im „Digitalisierungsprogramm Föderal“, das die OZG-Umsetzung vorantreiben soll (BMI, 2022b).

Die Abbildung zeigt den OZG-Umsetzungsstand nach Bundesländern. Bis März 2022 ist es gelungen, 80 der 575 Online-Leistungen bundesweit verfügbar zu machen. Zusätzlich zu diesen bundesweiten Leistungen waren zu diesem Zeitpunkt etwa in Bayern 40 weitere Leistungen flächendeckend verfügbar. Weitere 94 OZG-Leistungen werden aber in einzelnen bayerischen Gemeinden angeboten, so dass sich für den Freistaat eine Gesamtzahl von 214 verschiedenen Leistungen ergibt. Bei der flächendeckenden Umsetzung ist Thüringen, bei Einbeziehung nur kommunaler Umsetzungen Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter. Die Summe von bereits 340 OZG-Leistungen insgesamt für Nordrhein-Westfalen ergibt sich vorwiegend aus einem sehr hohen Umsetzungsstand im Städteverbund Aachen (261) und in Hamm (225), den deutschlandweiten Spitzenreitern auf Kreisebene. Landesweit sind in NRW über die bundeseinheitlichen Leistungen hinaus jedoch nur zwei verfügbar, was das hohe Potenzial einer zügigen Übernahme bereits in einzelnen Städten und Kommunen verfügbarer Leistungen für eine beschleunigte Digitalisierung in der Fläche aufzeigt. Aktuelle Daten zur OZG-Umsetzung sind im „OZG-Dashboard“ des Bundesinnenministeriums verfügbar (BMI, 2022). Im Rahmen der SDG-Verordnung der EU wird eine Umsetzung zentraler OZG-Inhalte, wie etwa der Online-Gründung (Röhl/Graf, 2021) bis Ende 2023 auch aus rechtlichen Gründen dringlich. Führend ist Bremen, seit Ende 2020 ist hier die Online-Gründung von Handwerksbetrieben möglich (BMI, 2021a).

Die OZG-Umsetzung und damit das E-Government in Deutschland nehmen inzwischen Fahrt auf, doch war der Start nach Verabschiedung des Gesetzes 2017 viel zu zögerlich. Zu den Gründen hierfür gehören sicherlich die komplizierten Abstimmungsprozesse zwischen den föderalen Ebenen in Deutschland, die bei den Leistungsumsetzungen, die meist mehrere Ebenen und speziell die Kommunen betreffen, große Verzögerungen bewirken (Hüther/Röhl, 2021). Diese „Komplexitätsfalle“ muss überwunden werden, wenn das E-Government zum Erfolg geführt werden soll, aber auch, um die angestrebte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erreichen. Inzwischen wurden Umsetzungsteams aus Bundes-, Landes- und Kommunalkräften gebildet – etwa in Form agiler Projektteams –, die Digitallösungen erarbeiten. Der Bund muss hierbei seine Führungsrolle aber stärker wahrnehmen und z. B. die Föderale IT-Kooperation „FITKO“ zu einer schlagkräftigen Digitalagentur ausbauen (Hüther/Röhl, 2021).

Erste Umsetzungsbeispiele zeigen, dass durch Kooperation von involvierten Ämtern und IT-Experten letztlich gute Lösungen gefunden werden können. Woran es jetzt vor allem hapert, ist neben der Beschleunigung bei der Entwicklung noch stockender Erstanwendungen die Nachverfolgung der Umsetzung in weiteren Ländern und Kommunen bis zur erforderlichen flächendeckenden Verfügbarkeit aller 575 OZG-Leistungen.

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