Im Grundsteuerranking 2025 werden nach 2024 erneut die 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands verglichen. Anlass dafür ist die Grundsteuerreform, die nicht nur die individuelle Grundsteuerbelastung von Immobilieneigentümern beeinflusst sondern auch zu einem Modellchaos zwischen den Bundesländer führt.
Grundsteuerranking 2025: Grundsteuer der 100 größten deutschen Städte im Vergleich
Gutachten der IW Consult im Auftrag von Haus & Grund Deutschland
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Im Grundsteuerranking 2025 werden nach 2024 erneut die 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands verglichen. Anlass dafür ist die Grundsteuerreform, die nicht nur die individuelle Grundsteuerbelastung von Immobilieneigentümern beeinflusst sondern auch zu einem Modellchaos zwischen den Bundesländer führt.
Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer wurde für jede Stadt das bundeslandspezifische Grundsteuermodell auf ein Musterhaus angewandt. Zwickau liegt an der Spitze des Rankings. Bei Schlusslicht Tübingen muss für das Musterhaus mehr als das Fünffache gezahlt werden.
Auch nach der Grundsteuerreform fallen für Hauseigentümer in Deutschland für vergleichbare Objekte unterschiedliche Grundsteuerbeträge an - abhängig davon in welcher Stadt oder welchem Bundesland sich die Immobilie befindet. Im Vergleich zur Situation vor der Reform weisen die fälligen Jahresbeträge sogar eine größere Spannweite auf. Ziel des diesjährigen Rankings ist es somit, den neuen Zustand der Grundsteuer-Verteilung in Deutschland nach Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 aufzuzeigen und auf Unterschiede bei der Steuerlast hinzuweisen. Diese Unterschiede sind zum einen darauf zurückzuführen, dass die Bundesländer nun insgesamt acht unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer verwenden und zum anderen auf die individuellen Hebesätze der Städte.
Das methodische Vorgehen des Grundsteuerrankings 2025 legt den Fokus insbesondere darauf, für jede Stadt gemäß des jeweils relevanten Berechnungsmodells die Jahresgrundsteuerbelastung für ein Musterhaus möglichst präzise auszuweisen. Neu im Vergleich zum Vorgängerranking ist, dass nicht länger die sogenannten veralteten und vom Bundesverfassungsgericht zur Berechnung der Jahresgrundsteuer für verfassungswidrig erklärten Einheitswerte verwendet werden, sondern realitätsnähere Grundsteuerwerte, die auf Bodenrichtwerten basieren. Jedoch nutzen nicht alle Bundesländer ein wertabhängiges Modell.
Die Unterschiede zwischen den zu zahlenden Beiträgen der Grundsteuer B in den 100 größten deutschen Städten werden schon bei der Betrachtung der bundesländerspezifischen Durchschnitte (siehe Tabelle 1 im Bericht) deutlich. Während ein Hausbesitzer in den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts jährlich durchschnittlich 305 Euro Grundsteuer zu zahlen hat, muss er in Berlin für ein vergleichbares Einfamilienhaus jährlich durchschnittlich 850 Euro aufbringen.
Die Stadt Tübingen ist mit einer Jahresgrundsteuer von 1.377 Euro das Schlusslicht des Rankings. Zwickau ist neuer Spitzenreiter mit einem jährlichen Betrag von 258 Euro. Die fünf letztplatzierten Städte liegen alle in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg berücksichtigt nur die Grundstücksflächen und Bodenrichtwerte. Das Modell hat also nur wenige Variablen, aber erzeugt dadurch besondere Belastung für Einfamilienhäuser mit großer Grundstücksfläche (z.B. Garten).
Die Vergleichbarkeit zum Vorgängerranking ist eingeschränkt möglich, erlaubt aber eine Tendenz bei der Entwicklung der Grundsteuerbeträge abzuleiten. Zudem beruhen die ermittelten Grundsteuerbeträge auf Annahmen. Die individuell durch Bürgerinnen und Bürger zu zahlende Grundsteuer kann in den einzelnen Städten je nach Grundstücks- und Wohnflächengröße, Baujahr, Gebäudeart und besonders Lage im Stadtgebiet der entsprechenden Immobilie variieren.
Grundsteuerranking 2025 für Deutschland

Grundsteuerranking 2025 für NRW

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