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IW-Kurzbericht Nr. 35 7. April 2025 Jochen Pimpertz Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 2,9 Prozent

Statt der erwarteten 2,5 Prozent zahlen die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen im Schnitt einen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. In Summe klettern die Sozialbeiträge damit über die 42-Prozent-Marke. Steigende Sozialabgaben belasten zunehmend die Wachstumsperspektiven der Wirtschaft.

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Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 2,9 Prozent
IW-Kurzbericht Nr. 35 7. April 2025 Jochen Pimpertz

Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 2,9 Prozent

Jochen Pimpertz Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Statt der erwarteten 2,5 Prozent zahlen die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen im Schnitt einen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. In Summe klettern die Sozialbeiträge damit über die 42-Prozent-Marke. Steigende Sozialabgaben belasten zunehmend die Wachstumsperspektiven der Wirtschaft.

Auf der Gehaltsabrechnung steht in Euro und Cent, was vom Bruttolohn für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgezogen wird. Die gleiche Summe zahlt auch der Arbeitgeber. Errechnet wird der Beitrag als prozentualer Anteil vom beitragspflichtigen Bruttoentgelt. Während aber zum Beispiel bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz gilt, setzen sich die GKV-Abgaben aus zwei Beitragssätzen zusammen:

  • Alle GKV-Mitglieder zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent. Die Einnahmen fließen in den Gesundheitsfonds und werden je nach Versichertenstruktur und Leistungsinanspruchnahme über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich an die Kassen verteilt.
  • Reichen diese Mittel nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Ausgaben einer Kasse zu decken, muss diese den Fehlbetrag über einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz finanzieren. Technisch werden diese Einnahmen ebenfalls über den Gesundheitsfonds eingesammelt, aber anschließend nicht mehr nach dem risikobezogenen Schlüssel zwischen allen GKV-Versicherten umverteilt. Für den Ausgabenanteil, der über den Zusatzbeitragssatz finanziert wird, ist der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Risikogruppen faktisch auf die Versicherten einer Kasse beschränkt.

Prognose des Schätzerkreises

Regelmäßig kommt im Herbst der GKV-Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung zusammen, um den Finanzbedarf für das folgende Jahr zu prognostizieren. Im vergangenen Oktober kalkulierten die Experten für das Jahr 2025 mit einem Anstieg der GKV-Ausgaben um 6,8 Prozent. Gleichzeitig wird ein Wachstum der Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz von lediglich 5,1 Prozent erwartet. Rechnet man den Bundeszuschuss in Höhe von rund 14,5 Milliarden Euro hinzu, bleibt eine Deckungslücke von 46,7 Milliarden Euro (Bundesamt für Soziale Sicherung, 2024). Bei einem Aufkommen von 18,9 Milliarden Euro pro Beitragssatzpunkt ergibt sich demnach ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent. Den braucht es rechnerisch, um die erwarteten Ausgaben im Jahr 2025 finanzieren zu können.

Allerdings wird der Zusatzbeitragssatz nicht vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt, sondern von jeder Krankenkasse individuell kalkuliert. Wie hoch dieser im Durchschnitt aller Beitragszahler ausfällt, hängt also auch von den Mitgliederzahlen einzelner Kassen ab.

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Alternative Berechnung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ließe sich in einem ersten Schritt als arithmetisches Mittel aller 94 gesetzlichen Krankenkassen bilden. Legt man die Daten des GKV-Spitzenverbands zum Stichtag 25.3.2025 zugrunde, ergibt sich ein durchschnittlicher Satz von 2,96 Prozent (GKV-Spitzenverband, 2025).

Zwischen einzelnen Kassen bestehen deutliche Unterschiede: Allein unter den Krankenkassen mit mehr als einer Million Mitgliedern schwankt der aktuelle Zusatzbeitragssatz zwischen 2,45 Prozent und 4,4 Prozent. Auch unter den Allgemeinen Ortskrankenkasse werden je nach Region unterschiedlich hohe Sätze veranschlagt. Aber nicht nur die kassenindividuellen Beitragssätze variieren, auch in den Mitgliederzahlen unterscheiden sich die Kassen. Um den Durchschnitt der tatsächlich gezahlten Zusatzbeitragssätze zu bestimmen, müssen deshalb die einzelnen Sätze mit den Mitgliederanteilen gewichtet werden.

Das erste Problem dabei: Es liegt keine fortlaufende amtliche Mitgliederstatistik für einzelne Kassen vor. Behelfsmäßig kann dazu auf Angaben einschlägiger Internetportale zurückgegriffen werden. Legt man zum Beispiel die Daten des Portals krankenkasseninfo.de (2025) zugrunde, dann werden dort die Mitgliederzahlen von 77 der insgesamt 94 gesetzlichen Krankenkassen gemeldet. In Summe entsprechen die Angaben 98,4 Prozent aller GKV-Mitglieder, die im Februar 2025 amtlich erfasst wurden (BMG, 2025, 13).

Ein weiteres Problem: Die Mitgliederzahlen werden für unterschiedliche Zeitpunkte gemeldet – meist zwischen Juli 2024 und März 2025. Für rund eine Million der insgesamt 57,7 Millionen gemeldeten Mitglieder sind die Daten noch älter. Aufgrund der unterschiedlichen Meldezeitpunkte können sich deshalb zum Stichtag 25.3.2025 Abweichungen ergeben, zum Beispiel weil sich Personen zwischenzeitlich für eine andere Krankenkasse entschieden haben oder zwischen dem Status eines beitragsfrei versicherten Familienmitglieds und eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gewechselt sind.

Sozialbeiträge als Wachstumsbremse

Sieht man von dieser statistischen Fehlerquelle ab, ergibt sich aktuell ein Durchschnittswert für den tatsächlich gezahlten Zusatzbeitragssatz von 2,92 Prozent. Der liegt um 0,4 Prozentpunkte über der Prognose des GKV-Schätzerkreises und führt zu einer zusätzlichen Beitragslast für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 7,6 Milliarden Euro. Insgesamt ist der Beitragssatz zur GKV damit auf durchschnittlich 17,4 Prozent gestiegen.

Die Erhöhung um 1,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr übertrifft die Entwicklung der gesamten vergangenen Dekaden. Der vom Schätzerkreis rechnerisch ermittelte Wert kletterte bis dato von 0,9 Prozent im Jahr 2015 in kleinen Schritten bis auf 1,7 Prozent im Jahr 2024. Ein Grund für den aktuellen Sprung: Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen nach der Coronapandemie verpflichtet, Finanzreserven zur Stabilisierung des Beitragssatzes abzuschmelzen. Inzwischen liegen die Rücklagen aber nur noch knapp über der gesetzlichen Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben. Deshalb fehlt jetzt ein Puffer, um einen weiteren Beitragssatzanstieg abzufedern.

Damit trägt die GKV maßgeblich dazu bei, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf 42,3 Prozent gestiegen ist. Für die kommenden Jahre rechnet zum Beispiel das IGES-Institut in seinem Basis-Szenario mit einem weiteren Anstieg auf 45,7 Prozent bis zum Ende der 21. Legislaturperiode und danach bis auf 48,8 Prozent im Jahr 2035 (IGES, 2025). Gleichzeitig zeigt eine Simulation der makroökonomischen Effekte steigender Sozialabgaben, dass die private Investitionstätigkeit über die kommenden zehn Jahre geringer und die Inlandsnachfrage immer schwächer ausfällt. Im Ergebnis bleibt die wirtschaftliche Entwicklung auf Dauer hinter den Möglichkeiten zurück, die sich bei konstanten Beitragslasten ergeben (Hüther et al., 2025, 9 ff.).

In der Konsequenz droht eine Negativspirale, wenn aufgrund der schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung das Wachstum der beitragspflichtigen Einkommen weiter hinter die Ausgabenentwicklung zurückfällt. Dann müssen die Beitragssätze zusätzlich angehoben werden. Außerdem entwickeln sich steigende Sozialabgaben zu einer Hypothek für alle Bemühungen, eine neue Wachstumsdynamik zu entfalten. Denn die Messlatte für erfolgreiche Wachstumsstimuli liegt höher, wenn mit den erhofften Renditen zusätzlicher Investitionen negative Wachstumseffekte steigender Sozialabgaben kompensiert werden müssen (Hentze et al., 2025).

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Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 2,9 Prozent

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