Während das gesetzliche Rentenrecht eine für alle Versicherten einheitliche Regelaltersgrenze vorsieht, deuten empirische Befunde auf eine ungleiche Verteilung der Lebenserwartung hin. Je nach Einkommenshöhe, beruflicher Stellung, berufsbedingten gesundheitlichen Belastungen oder dem Geschlecht leben die Bürger unterschiedlich lang.
Unterschiedliche Lebenserwartung, differenzierter Rentenzugang?: Soll die gesetzliche Rente unterschiedliche soziodemografische Hintergründe berücksichtigen?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Während das gesetzliche Rentenrecht eine für alle Versicherten einheitliche Regelaltersgrenze vorsieht, deuten empirische Befunde auf eine ungleiche Verteilung der Lebenserwartung hin. Je nach Einkommenshöhe, beruflicher Stellung, berufsbedingten gesundheitlichen Belastungen oder dem Geschlecht leben die Bürger unterschiedlich lang.
Zu vermuten ist, dass deshalb auch die Rentenbezugsdauer der gesetzlich Versicherten entsprechend variiert. Dies wird in der öffentlichen Debatte vielfach als ungerecht angemahnt, weil daraus regressive Verteilungswirkungen entstehen können, die durch den Anstieg der Regelaltersgrenze bis auf 67 Jahre noch verstärkt werden. Daraus ließe sich die Forderung ableiten, bei der Regelaltersgrenze oder der Handhabung der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug Differenzierungen einzuführen, die auf die soziodemografischen Hintergründe der Versicherten Bezug nehmen. In unserem Forum diskutieren Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Peter Haan, Dr. Johannes Geyer und Maximilian Schaller (DIW), Dr. Jochen Pimpertz (IW), Dr. Reinhold Thiede (Deutsche Rentenversicherung Bund) und Prof. Dr. Martin Werding (Ruhruniversität Bochum), ob die unterschiedliche Lebenserwartung im gesetzlichen Rentenrecht berücksichtigt werden soll, wie und mit welchen Folgen das gelingen kann und welche alternativen Lösungsansätze denkbar sind, um den unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Präferenzen beim Übergang in den Ruhestand Rechnung zu tragen.
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