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Jochen Pimpertz / Ruth Maria Schüler Gutachten 7. Juni 2021 Nachhaltigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Die demografische Entwicklung setzt sich in Deutschland unabhängig von der Corona-Pandemie fort. Damit steht die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung vor der Herausforderung, Leistungsversprechen nicht nur nachhaltig zu sichern und zu finanzieren, sondern auch die Lasten steigender Finanzierungserfordernisse generationengerecht zwischen Ruheständlern und Beitragszahlern zu verteilen.

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Gutachten
Nachhaltigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Jochen Pimpertz / Ruth Maria Schüler Gutachten 7. Juni 2021

Nachhaltigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

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Die demografische Entwicklung setzt sich in Deutschland unabhängig von der Corona-Pandemie fort. Damit steht die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung vor der Herausforderung, Leistungsversprechen nicht nur nachhaltig zu sichern und zu finanzieren, sondern auch die Lasten steigender Finanzierungserfordernisse generationengerecht zwischen Ruheständlern und Beitragszahlern zu verteilen.

Mit dem Generationencheck Deutschland steht ein Instrument zur Verfügung, den Einfluss der langfristig wirksamen Bevölkerungsalterung auf die Gesetzliche Rentenversicherung zu berechnen. Demnach führt der demografisch bedingte Anstieg der Rentnerzahl bei gleichzeitigem Rückgang der Beitragszahler zu drei Effekten in der umlagefinanzierten Alterssicherung: Der Beitragssatz wird ohne Reformen bis zum Jahr 2060 von aktuell 18,6 Prozent bis auf 23,6 Prozent im Jahr 2060 klettern, obwohl das Rentenniveau im gleichen Atemzug von voraussichtlich 49,4 Prozent in diesem Jahr auf 44,4 Prozent sinkt. Im gleichen Zeitraum steigt die Summe aller Steuerzuschüsse nominal um mehr als das Vierfache.

Auch wenn die Werte sich abhängig von den getroffenen Annahmen ergeben und deshalb nicht im Sinne einer Prognose fehlinterpretiert werden dürfen, wird in den Ergebnissen das Ausmaß der intergenerativen Lastverschiebung ersichtlich: Jüngere Erwerbstätige müssen über ihr Berufsleben hinweg deutlich höhere Beitragslasten schultern als die Mitglieder vorangegangener Generationen. Da sie aber erst in Zukunft eine Rente beziehen werden, müssen sie sich dann mit einem niedrigeren Sicherungsniveau zufriedengeben als heutige Rentnergenerationen.

Dabei bietet das Rentenrecht bislang ungenutzte Stellschrauben, um die künftig steigenden Finanzierungslasten generationengerechter zu verteilen. Das sofortige Wiedereinsetzen des Nachholfaktors würde eine dauerhafte Besserstellung heutiger und künftiger Rentnergenerationen korrigieren, eine höhere Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors bei der jährlichen Rentenanpassung die demografische Entwicklung stärker berücksichtigen und schließlich eine fortgesetzte Anhebung der Regelaltersgrenze nach 2031 eine intergenerativ faire Aufteilung von Erwerbs- und Ruhestandszeiten bei weiter steigender Lebenserwartung ermöglichen.

Alle drei Maßnahmen zusammen bremsen nicht nur die Beitragssatzentwicklung deutlich – der ohne Reformen zu erwartenden Anstieg um 5,0 Beitragssatzpunkte bis zum Jahr 2060 ließe sich mit der Kombination der drei Maßnahmen langfristig um 2,8 Punkte reduzieren, also mehr als halbieren. Gleichzeitig könnte auch das Sicherungsniveaus auf annähernd dem Niveau stabilisiert werden, das sich ohne Reformen einstellt. Die bis zum Jahr 2030 gesetzlich definierten Haltelinien von maximal 22 Prozent Beitragssatz und mindestens 43 Prozent Sicherungsniveau würden sogar bis zum Jahr 2060 eingehalten. Die mit den Rentenreformen Anfang des vorletzten Jahrzehnts neu justierte „Generationenbalance“ lässt sich also im bestehenden System nachhaltig sichern

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