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Lars Feld / Marcel Fratzscher / Clemens Fuest / Michael Hüther Gutachten 10. Dezember 2021 Machbarkeitsstudie: Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten

Demografie bedingt steigende Mehrfinanzierungsbedarfe in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die aus einem ab dem Jahr 2040 konstanten Beitragssatz erwachsen, könnten dauerhaft aus den Überschüssen eines Fonds kapitalgedeckt finanziert werden – eine langfristig positive Rendite-Zins-Differenz vorausgesetzt.

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Gutachten
Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten
Lars Feld / Marcel Fratzscher / Clemens Fuest / Michael Hüther Gutachten 10. Dezember 2021

Machbarkeitsstudie: Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten

Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Demografie bedingt steigende Mehrfinanzierungsbedarfe in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die aus einem ab dem Jahr 2040 konstanten Beitragssatz erwachsen, könnten dauerhaft aus den Überschüssen eines Fonds kapitalgedeckt finanziert werden – eine langfristig positive Rendite-Zins-Differenz vorausgesetzt.

Demografie bedingt steigende Mehrfinanzierungsbedarfe in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die aus einem ab dem Jahr 2040 konstanten Beitragssatz erwachsen, könnten dauerhaft aus den Überschüssen eines Fonds kapitalgedeckt finanziert werden – eine langfristig positive Rendite-Zins-Differenz vorausgesetzt. Der Kapitalaufbau erfolgt über die Ausgabe von Bundesanleihen, die nach 20 Jahren einmalig oder ratierlich, aber vollständig zurückgezahlt werden. Beihilferechtliche Fragen sprechen gegen eine private Teilhabe, von einer Integration des etablierten Pflegevorsorgefonds ist ebenfalls abzuraten. Für die Anlagestrategie des Fonds wäre eine Struktur ähnlich dem norwegischen Staatsfonds möglich, allerdings bevorzugt als passive Anlage, die gegebenenfalls ethischen Vorgaben Rechnung tragen kann. Die Fondsverwaltung sollte unabhängig sein und ihre Körperschaftsform mit Blick auf die Bestimmungen zur Schuldenbremse rechtssicher organisiert werden. Unabhängig davon steht das Vorhaben unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Prüfung.

An dem Gutachten und dem Anhang Modellrechnungen zu der Machbarkeitsstudie „Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben außer den genannten Autoren aus den jeweiligen Instituten (in alphabetischer Reihenfolge) mitgewirkt:

Yannick Bury, Dr. Daniel Nientiedt (beide Walter Eucken Institut), Hermann Buslei, Dr. Johannes Geyer, Prof. Dr. Peter Haan, Dr. Anna Hammerschmid, Mia Teschner (alle DIW Berlin), Florian Dorn, Prof. Dr. Volker Meier (beide ifo Institut), Dr. Hubertus Bardt, Dr. Markus Demary, Dr. Susanna Kochskämper, Dr. Adriana Neligan und Dr. Jochen Pimpertz (alle IW).

Das Untergutachten „Finanzverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und legistische Optionen“ von Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg, Institut für Finanz- und Steuerrecht) ist integraler Bestandteil der Machbarkeitsstudie.

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Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten
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