Der Staat räumt den Tarifparteien das Recht ein, Löhne und Arbeitsbedingungen autonom zu regeln. Während der Staat und die staatlichen Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und dabei allokative und distributive Ziele gegeneinander abwägen, verfolgen die Tarifparteien Mitgliederinteressen.
Staat und Tarifautonomie: Eine institutionentheoretische Analyse
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der Staat räumt den Tarifparteien das Recht ein, Löhne und Arbeitsbedingungen autonom zu regeln. Während der Staat und die staatlichen Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und dabei allokative und distributive Ziele gegeneinander abwägen, verfolgen die Tarifparteien Mitgliederinteressen.
Anhand einer Prinzipal-Agent-Struktur wird untersucht, mit welchen Instrumenten der Staat die nötige Loyalität der Tarifparteien einfordern kann. Dabei zeigt sich, dass der Staat dann erfolgreich steuert, wenn er eine allokative Präferenz hat, mangelnde Loyalität sanktioniert statt alimentiert und sich des Instruments der Drohung bedient. Die Wirkung kann durch Außenseiterkonkurrenz verstärkt werden. Hat der Staat eine distributive Präferenz, muss er Außenseiterkonkurrenz zurückdrängen.
Staat und Tarifautonomie: Eine institutionentheoretische Analyse
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Lohnentwicklung und Lohnstauchung im Öffentlichen Dienst
Nachdem im April 2023 bereits ein Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen erreicht wurde, finden aktuell Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder statt. Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr ...
IW
Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne
Die Forderung nach einer Stärkung der Tarifbindung stützt sich auf die Annahme, dass tarifliche Arbeitsbedingungen besser und gerechter sind als individuell ausgehandelte.
IW