Der Staat räumt den Tarifparteien das Recht ein, Löhne und Arbeitsbedingungen autonom zu regeln. Während der Staat und die staatlichen Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und dabei allokative und distributive Ziele gegeneinander abwägen, verfolgen die Tarifparteien Mitgliederinteressen.
Staat und Tarifautonomie: Eine institutionentheoretische Analyse
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der Staat räumt den Tarifparteien das Recht ein, Löhne und Arbeitsbedingungen autonom zu regeln. Während der Staat und die staatlichen Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und dabei allokative und distributive Ziele gegeneinander abwägen, verfolgen die Tarifparteien Mitgliederinteressen.
Anhand einer Prinzipal-Agent-Struktur wird untersucht, mit welchen Instrumenten der Staat die nötige Loyalität der Tarifparteien einfordern kann. Dabei zeigt sich, dass der Staat dann erfolgreich steuert, wenn er eine allokative Präferenz hat, mangelnde Loyalität sanktioniert statt alimentiert und sich des Instruments der Drohung bedient. Die Wirkung kann durch Außenseiterkonkurrenz verstärkt werden. Hat der Staat eine distributive Präferenz, muss er Außenseiterkonkurrenz zurückdrängen.
Staat und Tarifautonomie: Eine institutionentheoretische Analyse
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Europäische Mindestlohnrichtlinie und Stärkung der Tarifbindung
Die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung angemessener Mindestlöhne eine tarifvertragliche Reichweite von 80 Prozent.
IW
Tarifgeltung und Lohnquote im internationalen Vergleich
Untersucht wird, ob ein hoher Tarifgeltungsgrad die funktionale Einkommensverteilung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern beeinflusst.
IW