Zur Ausübung der Koalitionsfreiheit gehören auch das Recht auf Streik und das Recht auf Aussperrung. Da eine gesetzliche Regelung dieser Rechte fehlt, hat die Rechtsprechung einen institutionellen Rahmen für das Arbeitskampfrecht entwickelt. Wesentliche Elemente dieses Rechtsrahmens wie die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, das Ultima-Ratio-Prinzip oder die Rechtsprechung zu bestimmten Streikformen wie dem Warn- oder dem Unterstützungsstreik werden einer ökonomischen Analyse unterzogen. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine funktionsfähige Tarifautonomie gleich starke Verhandlungspartner voraussetzt. Dazu bedarf es eines arbeitskampfrechtlichen Ordnungsrahmens, der für ausgewogene Machtverhältnisse sorgt. Darüber hinaus sollte dieser Rahmen negativen Drittwirkungen Schranken setzen. Die Analyse zeigt, dass vor allem bei der Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit, der Zulässigkeit von Unterstutzungsstreiks und beim Auftreten von Gewerkschaftskonkurrenz mit Tarifpluralität zusätzlicher rechtlicher Handlungsbedarf besteht.
Ökonomik des Arbeitskampfrechts
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Ökonomik des Arbeitskampfrechts
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Kaufkraft: Starnberger können sich doppelt so viel leisten wie Offenbacher
Wo lebt es sich besonders günstig, wo eher teuer? Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, in welcher Region sich die Menschen am meisten von ihrem Geld leisten können – mit teils beträchtlichen Unterschieden.
IW
Streikschäden vermeiden: Was bringt die Schlichtung?
Weil Streiks Schaden anrichten können, sind sie ein zentrales Druckmittel der Gewerkschaften in Tarifauseinandersetzungen. Sie dürfen jedoch nur das letzte Mittel sein. Schlichtungen sind ein erfolgreicher Weg, um Tarifkonflikte beizulegen. Sie sollten daher ...
IW