Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Um die Auswirkungen auf das Tarifgeschehen zu untersuchen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Experten aus acht Branchen befragt, die unmittelbar vom Mindestlohn betroffen sind.
Mindestlohn und Tarifgeschehen
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Um die Auswirkungen auf das Tarifgeschehen zu untersuchen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Experten aus acht Branchen befragt, die unmittelbar vom Mindestlohn betroffen sind.
Um einen genaueren Einblick in die Auswirkungen des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen zu gewinnen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im März 2017 sieben Experteninterviews zum Tarifgeschehen in acht Branchen geführt. Alle Experten wurden telefonisch befragt. Die einzelnen Gespräche dauerten zwischen 25 und 60 Minuten. Die Fachleute waren zum Befragungszeitpunkt als Justiziar, Geschäftsführer oder Hauptgeschäftsführer in den unmittelbar betroffenen Arbeitgeberverbänden tätig. Für die Experteninterviews wurden ausschließlich Branchen ausgewählt, deren Tarifgeschehen durch den Mindestlohn beeinflusst worden sind. Die Befragungen zeigen, dass die Übergangsregelung des Mindestlohngesetzes genutzt wurde und den Anpassungsprozess erleichtert hat. Im Zuge dieses Anpassungsprozesses wurden Tarifentgelte entweder direkt über den Mindestlohn verdrängt oder indirekt über die tariflichen Branchenmindestlöhne. In solchen Verdrängungsfällen gab die Mindestlohndynamik auch die Tariflohndynamik vor. Die wird als Eingriff in die Tarifautonomie bewertet. Problematisch ist auch die Stauchung der Lohnstruktur. Diese muss aus Arbeitgebersicht wieder korrigiert werden. Da die Gewerkschaften aber einen Abstand der untersten Tariflöhne vom gesetzlichen Mindestlohn fordern, gestaltet sich dies schwierig. Es deutet sich jetzt schon an, dass die Tarifverhandlungen dadurch komplizierter werden.
Hagen Lesch: Mindestlohn und Tarifgeschehen: Die Sicht der Arbeitgeber in betroffenen Branchen
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