Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, mit dem sie den Grundsatz der Tarifeinheit wiederherstellen will. Zentrales Element ist eine Mehrheitsregel.

Das Tarifeinheitsgesetz: Juristischer Balanceakt mit ökonomischer Wirkung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, mit dem sie den Grundsatz der Tarifeinheit wiederherstellen will. Zentrales Element ist eine Mehrheitsregel.
Bei kollidierenden Tarifverträgen setzt sich der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft durch. Das ist die Gewerkschaft, die im Geltungsbereich die meisten Mitglieder organisiert. Mit dieser Regelung wagt die Bundesregierung einen juristischen Balanceakt mit großer ökonomischer Wirkung. Die Regelung vermeidet eine weitere Fragmentierung des deutschen Tarifsystems und erhöht den Anreiz für konkurrierende Gewerkschaften, miteinander zu kooperieren. Damit werden kumulierende Konfliktrisiken in Tarifverhandlungen künftig vermieden. Sie treten nur in Fällen tarifpluraler Strukturen auf, die von den Tarifparteien autonom vereinbart werden. Außerdem verhindert die Regelung, dass Organisationsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften, die besonders konfliktintensiv ablaufen können, sich auf Tarifverhandlungen auswirken können.

Das Tarifeinheitsgesetz: Juristischer Balanceakt mit ökonomischer Wirkung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Motive für Tarifbindung: Tariflöhne als Mittel zur Fachkräftesicherung?
Seit Mitte der 1990er Jahre ist die Tarifbindung rückläufig. Es wird kontrovers darüber diskutiert, ob und mit welchen Instrumenten diesem Trend entgegengewirkt werden kann. Die Politik hat bereits 2014 ein „Tarifautonomiestärkungsgesetz” verabschiedet.
IW
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: „Wir sehen hier eine weitere Spaltung der Tariflandschaft“
Die Spaltung der Tariflandschaft erhöht die Konfliktintensität und verursacht enorme wirtschaftliche Schäden, sagt IW-Direktor Michael Hüther in der neuen Folge des Handelsblatt-Podcasts „Economic Challenges“.
IW