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Christoph Schröder Gutachten 21. August 2019 Teilhabemonitor 2019: Regionale Einkommens- und Kaufkraftarmut

Knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall unterscheiden sich Kaufkraft und die daraus abgeleitete Kaufkraftarmut in Ost und West kaum noch. Ein vorab veröffentlichtes Kapitel einer Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gibt überraschende Einblicke und zeigt, dass die Unterschiede zwischen Stadt und Land größer sind als bisher gedacht.

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Gutachten
Regionale Einkommens- und Kaufkraftarmut
Christoph Schröder Gutachten 21. August 2019

Teilhabemonitor 2019: Regionale Einkommens- und Kaufkraftarmut

Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall unterscheiden sich Kaufkraft und die daraus abgeleitete Kaufkraftarmut in Ost und West kaum noch. Ein vorab veröffentlichtes Kapitel einer Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gibt überraschende Einblicke und zeigt, dass die Unterschiede zwischen Stadt und Land größer sind als bisher gedacht.

Relative Einkommensarmut ist vor allem ein spezielles Maß für Einkommensungleichheit. Sie wird gemessen, indem man das haushaltsbezogene Einkommen (Äquivalenzeinkommen) einer Person mit der vom Medianeinkommen (Einkommen, das von einer Hälfte der Bevölkerung unterschritten und von der anderen überschritten wird) abhängigen Einkommensarmutsschwelle vergleicht. Diese Schwelle wird in Europa einer Konvention folgend auf 60 Prozent des Medians gesetzt. Eine hohe Quote von Personen in relativer Einkommensarmut zeigt an, dass ein großer Teil der Bevölkerung über ein Einkommen verfügt, das weit unter dem mittleren Niveau des Landes oder einer Vergleichsgruppe liegt. Sie kann daher auch als Indikator für große soziale Unterschiede betrachtet werden. Es stellt sich bei regionalen Vergleichen der Einkommensarmut die Frage, ob – und wenn ja, wie stark – die Einkommensarmutsschwelle regionalisiert werden soll. Für die nationale Betrachtung spricht zunächst die Armutsdefinition der EU, die bei der als „Minimum hinnehmbaren Lebensweise“ auf das jeweilige Mitgliedsland Bezug nimmt (Rat der Europäischen Gemeinschaften, 1985, 24).

Auch das Grundgesetz bezieht sich in Artikel 72, der bei konkurrierender Gesetzgebung die Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt, auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse grundgesetzliches Postulat der (Bundes-) Politik, ist es sinnvoll, auch Armutsquoten nach bundeseinheitlichem Maßstab zu berechnen. Gleichwertig bedeutet indes nicht gleich. Dies erschließt sich indirekt daraus, dass der Begriff „gleichwertig“ den bis 1994 geltenden Begriff „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ ersetzt hat. Einheitlichkeit als Anspruch wurde also relativiert und durch einen Begriff abgelöst, der sich weiter auslegen lässt: Gemeint sein können beispielsweise vergleichbare Lebensumstände, aber auch die gegenseitige Anerkennung von Differenz (Barlösius, 2006).

Sieht man Armut vor allem als Exklusion und fehlende soziale Teilhabe, spricht viel dafür, die Einkommensarmutsschwelle zu regionalisieren. Denn die Exklusion der Armen findet im direkten sozialen Umfeld statt, also beispielsweise in der Nachbarschaft, dem Verein, der Arbeitsstelle oder der Schule. Geht es mehr um den Kinobesuch und das gesellige Beisammensein, wirkt die Exklusion dort schwächer, wo alle wenig Geld zur Verfügung haben (Eichhorn, 2013). Paugam (2008) spricht in diesem Fall von integrativer Armut als einer dauerhaften und festen Variante von Armut, die Bestandteil des täglichen Lebens geworden ist. Betroffen ist ein lokal großer Anteil der Bevölkerung in einer strukturschwachen oder rückständigen Region. Demgegenüber tritt disqualifizierende Armut eher in einer vergleichsweise wohlhabenden Region auf und umfasst dort einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der von der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen ist.

Bei einer intraregionalen Betrachtung wird auch das Problem umgangen, dass es zwischen den Regionen zum Teil erhebliche Preisunterschiede gibt und auch das Wohngeld sowie die Mietzuschüsse an ALG-II-Empfänger (ALG II – Arbeitslosengeld II) höchst unterschiedlich ausfallen. Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) – der hier genutzten Primärquelle für regionale Preisniveaus – waren die Verbraucherpreise im Jahr 2009 in München, der teuersten Region, um 37 Prozent höher als in Tirschenreuth, dem preisgünstigsten Kreis in Deutschland, der ebenso wie München in Bayern liegt (Kawka, 2009).

Um dem Preiseffekt Rechnung zu tragen, ist es jedoch nicht nötig, Armut nur aus rein regionaler Perspektive zu betrachten. Stattdessen kann man auch die nationale Einkommensarmutsschwelle entsprechend dem regionalen Preisniveau variieren. Der Schwellenwert ist dann regional differenziert, und zwar so, dass die Kaufkraft in allen Regionen dem nationalen Durchschnittswert entspricht. Das Verfahren und die Anwendung werden in Kapitel 2 näher beschrieben.

Gegen den engen regionalen Bezug spricht zudem, dass es durchaus auch international einen breiten Konsens darüber gibt, welche Merkmale eine finanzielle Entbehrung ausmachen. Über die Zeit hinweg ist beispielsweise in Irland trotz einer enormen wirtschaftlichen Boomphase der Katalog an Lebensstandardmerkmalen, der einen annehmbaren Mindeststandard beschreibt, unverändert geblieben (Schröder, 2005). Betrachtet man Armut als Mangel von Verwirklichungschancen oder Entfaltungsmöglichkeiten, wie es Armatya Sen mit seinem Capability-Ansatz beschreibt (Sen, 1984), geht es eben nicht nur darum, mit dem Nachbarn mithalten zu können. Sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten zu können, mag zwar deutlich erträglicher sein, wenn auch der Nachbar kein Geld hat, um wegzufahren. Dennoch kann man es als Grundbedürfnis ansehen, auf irgendeine Art auch andere Orte kennenlernen und damit auch seinen Horizont erweitern zu wollen. In einkommens- und strukturschwachen Regionen sind überdies auch zumeist die Beschäftigungs und Aufstiegsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Entfaltungsmöglichkeiten im Bereich des Arbeitslebens sind somit vor Ort für Alle reduziert, was ebenfalls gegen eine rein regionale Betrachtung von Armut spricht.

Damit haben Einkommensarmutsquoten, je nachdem, ob ein nationaler Schwellenwert benutzt wird oder ob die Einkommensarmutsgrenze regional differenziert wird, eine andere Aussagekraft. Eichhorn (2013) empfiehlt daher auch, die Einkommensarmutsquote nach beiden Methoden zu berechnen und die Ergebnisse gegenüberzustellen. Er unterscheidet zudem zwischen horizontaler Ungleichheit unter den Regionen und der vertikalen Ungleichheit innerhalb einer Region. Bei der regionalen Differenzierung der Einkommensarmutsgrenze wird somit ausschließlich die vertikale Ungleichheit betrachtet, bei einem nationalen Grenzwert dagegen eine Kombination aus vertikaler und horizontaler Ungleichheit.

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Regionale Einkommens- und Kaufkraftarmut
Christoph Schröder Gutachten 21. August 2019

Teilhabemonitor 2019: Kapitel 3 – Regionale Einkommens- und Kaufkraftarmut

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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