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Cornelius Bähr / Dennis Bakalis / Sarah Lichtenthäler IW-Report Nr. 44 29. November 2024 Umsetzung der EU- Batterieverordnung in Deutschland

Dieser Report setzt sich mit der Erreichbarkeit der Vorgaben der EU-Batterieverordnung in Deutschland auseinander, wenn neben den benötigten Rohstoffen für den Hochlauf der Elektromobilität auch der Zubau stationärer Batteriespeichersysteme berücksichtigt wird.

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Umsetzung der EU- Batterieverordnung in Deutschland
Cornelius Bähr / Dennis Bakalis / Sarah Lichtenthäler IW-Report Nr. 44 29. November 2024

Umsetzung der EU- Batterieverordnung in Deutschland

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Dieser Report setzt sich mit der Erreichbarkeit der Vorgaben der EU-Batterieverordnung in Deutschland auseinander, wenn neben den benötigten Rohstoffen für den Hochlauf der Elektromobilität auch der Zubau stationärer Batteriespeichersysteme berücksichtigt wird.

Für die Analyse wurde dabei ein Modell entwickelt, welches die Wechselwirkungen zwischen beiden Märkten einbezieht – insbesondere hinsichtlich einer Second-Life-Anwendung der Fahrzeugbatterien für die stationäre Stromspeicherung. Im Fokus stehen die Verfügbarkeiten von rezyklierten Lithium, Nickel und Kobalt. Um zu beurteilen, ob das in einem Jahr anfallende Rezyklat den Bedarf im jeweiligen Jahr decken kann, wird der Saldo aus Rezyklatverfügbarkeit und -nachfrage jeweils in Jahresscheiben betrachtet.

Hauptergebnisse: In Deutschland werden für Lithium, Nickel und Kobalt temporäre Rezyklatengpässe erwartet. Diese Engpässe fallen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Rezyklat aus Kobalt am problematischsten aus. Der Rezyklatbedarf im Bereich der stationären Batteriespeichersysteme ist insbesondere für Lithium und Kobalt auf das Recyclingmaterial aus der Elektromobilität angewiesen. Wenn der Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland nicht kontinuierlich voranschreitet, sondern sich zunächst verzögert und dann mit stärkerem Momentum ansteigt, werden die Rezyklatknappheiten weiter verstärkt.

Batterierecycling vor Ort mindert Rohstoffabhängigkeiten: Während temporäre Rezyklatknappheiten in Deutschland absehbar sind, kann der Export gebrauchter Elektrofahrzeuge diese Knappheiten weiter verstärken. Der Export der Fahrzeuge führt dazu, dass die in den Fahrzeugen gebundenen Rohstoffe der inländischen Produktion nicht mehr zur Verfügung stehen. Um die Resilienz der Rohstoffversorgung zu erhöhen, ist daher der Ausbau der Recyclingkapazitäten von hoher Bedeutung.

Batteriezellforschung steigert die Wettbewerbsfähigkeit: Elektrofahrzeuge und stationäre Speichersysteme beruhen bislang vor allem auf lithiumbasierten Zellchemien. Während in der Elektromobilität ein höherer Marktanteil auf NMC-Zellchemien und im Bereich stationärer Batteriespeicher ein höherer Marktanteil auf LFP-Zellchemien zurückgeht, zeigt sich generell mit der Zeit eine Entwicklung hin zu kobaltärmeren Batterien. Die Batteriezellforschung ist dabei ein wichtiger Hebel, da mit ihr sowohl bestehende Lithium-Ionen-Batterien hinsichtlich ihres Rohstoffbedarfs optimiert als auch alternative Zellchemien wie Natrium-Ionen-Batterien für einen Markthochlauf vorbereitet werden können. Das Beenden der projektbasierten Förderungen zur Batteriezellforschung, wie im aktuellen Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025 vorgesehen, kann dazu führen, dass Deutschland in dieser Zukunftstechnologie an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt.

Bestehende Zielkonflikte im Normengerüst der EU-Batterieverordnung: Die Vorgaben der Rezyklatquoten beziehen sich indirekt auf spezifische Annahmen zum weiteren Markthochlauf der Elektromobilität und der stationären Stromspeicherung. Weicht der tatsächliche Markthochlauf von diesen Annahmen ab, werden die Vorgaben der Rezyklatquoten schwerer erreicht. Dabei ist es weder erstrebenswert, aufgrund der starren Rezyklatquoten die inländische Batterieproduktion zu bremsen, noch die Weiternutzung der Fahrzeugbatterien (Second Life) einzuschränken. Daher ist es notwendig, in den vorgeschriebenen Quoten Anpassungsbereitschaft zu zeigen oder die nicht intendierten Konsequenzen eines Verfehlens der Vorgaben zu tragen.

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