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Christian Kestermann / Christoph Schröder im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 21. Juni 2021 Der Einfluss von Mindestlohnerhöhungen auf die Einkommensarmut

Im aufkommenden Bundestagswahlkampf rückt das Thema Mindestlohn wieder verstärkt auf die Agenda. Einige Parteien und auch die Gewerkschaften fordern einen Stundenlohn von 12 Euro; „Die Linke“ will sogar einen Anstieg auf 13 Euro.

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Im aufkommenden Bundestagswahlkampf rückt das Thema Mindestlohn wieder verstärkt auf die Agenda. Einige Parteien und auch die Gewerkschaften fordern einen Stundenlohn von 12 Euro; „Die Linke“ will sogar einen Anstieg auf 13 Euro.

Das Bundesarbeitsministerium und das Finanzministerium haben zu diesem Thema ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht, in dem der Anstieg der Lohnuntergrenze auf mindestens 12 Euro im Jahr 2022 gefordert wird – damit würde der geltende Beschluss der Mindestlohnkommission überschrieben (BMAS und BMF, 2021).

Gleichzeitig wird das Ziel formuliert, den Mindestlohn in Richtung eines „Living Wage“ (existenzsichernder Lohn) zu entwickeln und bei zukünftigen Anpassungen den Aspekt der Armutsgefährdung zu berücksichtigen. Als Referenzwert wird 60 % des Medianlohns genannt. Auch in der EU ist das Thema aktuell. Die Kommission hat im Herbst 2020 einen Richtlinienentwurf über „angemessene Mindestlöhne“ vorgelegt. Hierin sind die Mitgliedsländer aufgefordert, Richtwerte im Verhältnis zum allgemeinen Niveau der Bruttolöhne festzusetzen. Empfohlen wird ein Wert von 60 % des Medians oder 50 % des Durchschnitts – also ein Living Wage (Europäische Kommission, 2020, 22).

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